Liebe Jana, hier die Antwort, bitte schicke mir eine mail, dann gebe ich dir die Nummer weiter. ... die Mutter stillt und alleine darauf kommt es an, (s. z.B. Kommentar zum MuSchG von Roos/Bieresborn) § 7 Rdn.2/3). Die Vorbereitungen und die dazugehörigen Verrichtungen gehören ebenfalls zum Stillen. Leider habe ich kein Urteil gefunden. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, dass die stillende Mutter nicht aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen ist, das Stillen ihres Kindes vorzeitig abzubrechen (a.a.O, . Rdn. 14). Lieben Gruß Biggi
01877
Hallo Biggi, Dein Postfach ist ausgeschaltet...wie kann ich Dir ne mail senden? Gruss, Jana.
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