Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Ab wieviel Arbeitsstunden darf ich nach Hause fahren?

Biggi Welter

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Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

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Frage: Ab wieviel Arbeitsstunden darf ich nach Hause fahren?

Mitglied inaktiv

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hallo hab eine frage bin in moment in eltenzeit und arbeite im monat 80 std ca 20 std die woche ich stille voll hab mit beikost mittags angefangen ab wieviel arbeits std darf ich nach hause fahren und für wie lange??? danke im voraus


Biggi Welter

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Liebe luis08052011, als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Wenn Sie sich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren wollen, möchte ich Ihnen das Buch "Stillen, Job und Family -Stillen, Erwerbstätigkeit und Familie lassen sich verbinden" von Gale Pryor / Kathleen Huggins empfehlen. Sie bekommen es im Buchhandel, bei einer LLL-Beraterin oder auch hier im Still-Shop. LLLiebe Grüße Biggi Welter


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