Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

wichtige Frage!

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: wichtige Frage!

Mitglied inaktiv

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Hallo Herr DR. Bluni Ich kann in einer Sache meine Frauenärztin nicht verstehen vielleicht können sie mir weiterhelfen. Ich bin in der 21 SSW und habe sehr oft starke Rückenschmerzen. Deswegen war ich gestern bei meiner FÄ. Erstmal ich arbeite als Fleischereifachverkäuferin und habe viel mit Kälte zu tuen und die zweite Sache ist ich muss am Stück 8 STd stehen. Ich habe so schon genug Probleme auf arbeit und durch das ständige bücken auf Arbeit verstärken sie meine Schmerzen. Mein Partner erklärte mir das es so nicht weitergeht und wir zur FÄ fahren und sie dir ein Berufsverbot für die Schwangerschaft ausstellt aber sie meint das sie es nicht darf. Ich müsste mich bei einer Dame in Stralsund melden die sich denn mit meiner Chefin in Verbindung setzt wegen der Arbeitsbedingung, denn das was sie tut ist verboten sagt die FÄ. Das ist die eine Sache aber dadurch bekomme ich nur noch mehr Probleme. Und es geht ja nun auch um meine Rückenschmerzen. Was sagen sie dazu habe ich das Recht ein individuelles BV zu bekommen oder kann sie mich einfach wieder arbeiten schicken nur weil ich keine Behörden oder so da mit einschalten möchte? Vielen Dank schon mal für Antwort


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Peggy, 1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html 2. wenn es in der Kommunikation mit dem Arbeitgeber nicht klappen sollte, dann kann auch immer das Gewerbeaufsichtsamt weiterhelfen. VB


Mitglied inaktiv

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Huhu, also deine FÄ verstehe ich überhaupt nicht.Die ist für dich und dein Baby zuständig,sage ich jetzt mal, Ich habe auch sehr starke rückenschmerzen und habe von meiner FÄ ein Beschäftigungsverbot gekriegt.Das darf nur die FÄ machen das ist garnicht verboten. Also da würde ich nochmal hin gehen oder FA wechseln.Das kann ja ne sein


Mitglied inaktiv

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Hallo! Das Beschäftigungsverbot muß und kann auch nur deine FÄ ausstellen, allerdings hat sie auch recht damit, das das was dein Arbeitgeber tut verboten ist, es gibt genaue Regel, siehe mal Mutterschutzgesetz, wie es auf der Arbeit sein muß und daran muß sich dein Arbeitgeber halten! Ich würde vielleicht noch einmal mit ihr reden, oder ansonsten auch die Ärztin wechseln! Wünsche dir alles gute!


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