Mitglied inaktiv
Ich habe nächste Woche einen Abstrich auf Streptokokken und hierzu Fragen: 1.Meine Tochter hatte eine Scharlach-Infektion angeschleppt. Sie ist momentan unter Antibiose. Sind Streptokokken der Gruppe A (pygenes) auch für eine Besiedelung der Scheide verantwortlich wie die der Gruppe B (agalacticae)? Im Zustand der Schwangerschaft Scharlach ein großes Problem?(s.u Unverträglichkeit Antibiotika). 2. Typische Zeichen wie übelriechender Ausfluss u/o Schmerzen beim Verkehr immer vorhanden? 3. Ich reagiere immer sehr heftig auf Antibiose,habe schon als Kind mit Nebenwirkungen meine Last gehabt. Was wird in diesem Falle getan, falls ich unter einer Steptokokken-Besiedelung leiden würde ? Danke wie immer für Ihre Antwort Enola
Hallo Enola, 1. die Streptokokken Gruppe A können in extrem seltenen Fällen auch in der Geburtshilfe Bedeutung haben, aber die Infektion des Kindes hat für den Vaginalbereich normalerweise keine Bedeutung. 2. auch wenn die Mutter sich anstecken kann - sie sollte dann natürlich antibiotisch behandelt werden - führt der Scharlach nach bisheriger Datenlage nicht zu einer Beeinträchtigung des Ungeborenen. 3. ja, das kann vorkommen, eine eventuelle Infektion kann aber immer nur per Untersuchung ausgeschlossen werden. 4. die ß-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B (GBS) finden sich bei etwa 10-30% aller Schwangeren im Bereich von Scheide und Anus. Neuesten Studien zufolge wird in Deutschland die Besiedlungsrate mit durchschnittlich 16%. beziffert (Quelle: Brimil N, Barthell E, Heindrichs U, Kuhn M, Lütticken R, Spellerberg B. Epidemiology of Streptococcus agalactiae colonization in Germany. Int J Med Microb 2006;296:39-44). Es gibt keine Vorbeugung gegen diese Bakterien und eine klinische Bedeutung haben sie nur für das Neugeborene, nicht aber das ungeborene Kind. Und zwar nach einem Blasensprung oder während der Geburt. Sie können bei den Neugeborenen zur so genannten Neugeborenensepsis führen. Es ist in etwa bei 1-2 pro tausend Neugeboren damit zu rechnen. Vornehmlich sind es frühgeborene Kinder oder Kinder, die bei der Geburt unreif sind. In einer Leitlinie der Fachgesellschaften (AWMF-Leitlinie Nr. 024/020 „Prophylaxe der Neugeborensepsis - frühe Form - durch Streptokokken der Gruppe B“, Stand 7-2008 http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/024-020.htm), wird für alle schwangeren Frauen 4-5 Wochen vor dem Geburtstermin zur rechtzeitigen Erkennung dieser Keime ein Abstrich von Vagina und Darmausgang empfohlen. Entnahme des Abstriches und Ergebnis sollten sinnvollerweise für die Entbindungsklinik im Mutterpass dokumentiert werden. Sofern diese Keime nachgewiesen werden, wird nach Leitlinien eine antibiotische Behandlung erst unter der Geburt empfohlen,, um das Risiko beim Neugeborenen zu reduzieren. Anders bei Kindern, die vor der abgeschlossenen 37.SSW geboren werden. In dem Fall sollte auch dann eine antibiotische Therapie erfolgen, wenn das Ergebnis des Abstriches noch nicht vorliegt. Bei einer geplanten Kaiserschnittentbindung kann hingegen auf die Antibiotikagabe verzichtet werden, wenn diese Bakterien nachgewiesen wurden. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass mit diesem Vorgehen in einem hohen Prozentsatz eine Neugeborenensepsis durch die Streptokokken Gruppe B verhindert wird. Dieses Screening ist allerdings nicht Gegenstand der bisherigen Mutterschaftsrichtlinien und somit stellt es auch keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Kosten für diese Untersuchung werden von der gesetzlich versicherten Schwangeren selbst getragen werden müssen. Sie liegen in etwa in einer Höhe zwischen 15-30 Euro. Das für Sie sinnvollste Vorgehen stimmen Sie am besten mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ab. VB VB
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