Mitglied inaktiv
Hallo Hr. Dr. Bluni, ich habe eine Frage an Sie. Ich war heute zum zweiten Mal zum Diabetesbelastungstest. Bin heute in 35+4. Weil mein FA minimal zuviel Fruchtwasser diagnostiziert hat (habe ich Ihnen schon geschrieben). Der erste Test war in der 24 ssw und war super gut. Heute jedoch war es nicht so toll. Nüchtern 113, nach einer Std. 251 und nach einer weiteren Std. 153. Die Arzthelferin hat gemeint, ich soll auf die Laborergebnisse bis Montag warten und dann sehen wir weiter, weil im Labor ist es immer genauer und meist auch niedrigerer wert. Ich habe dann in der Entbindungsklinik angerufen (mein Arzt ist Belegarzt dort), weil mein FA-Praxis Urlaub hat. Die haben dort gemeint, das da ich schon eh sehr weit bin, wird man das nur beobachten und die Geburt spätestens am ET (05.02.2011) einleiten, falls das baby bis dahin nicht kommt. Meine Frage: Wenn sich herausstellt, dass ich SS-Diabetes habe, muss man da wirklich nichts machen, Insulin oder Tabletten?? Is das nicht gefährlich fürs Baby, wenn man nix macht?? Ach ja, ich habe bis jetzt nie Zucker im Urin gehabt und mein Baby ist auch nicht so gross. War in der 34+5 2340 g. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühung. LG, Veronika
Liebe Veronika, 1. Nach den neuesten offiziellen Vorgaben, die auch von den deutschen Fachgesellschaften übernommen werden, liegt nach einer Belastung mit 75 Gramm Glucose ein Gestationsdiabetes (GDM) vor, wenn mindestens einer der folgenden drei Grenzwerte erreicht oder überschritten wird (Werte aus dem kapillärem Vollblut) nüchtern: größer/gleich 92 mg/dl (5,11 mmol/l) nach 1 Std.: größer/gleich 180 mg/dl (9,99 mmol/l) nach 2 Std.: größer/gleich 153 mg/dl (ca. 8,5 mmol/l) Die Therapie des GDM erfolgt nach dem Blutzuckertagesprofil mit Zielwerten von unter 90 mg/dl nüchtern und unter 120 mg/dl zwei Stunden nach dem Essen. Wenn Lebensstiländerungen nicht ausreichen, dann muss mit Insulin behandelt werden. In jedem Fall ist es ratsam, dass die betroffene Schwangere in einer diabetologischen Schwerpunktambulanz zur weiteren Abklärung und Therapieempfehlung vorgestellt und betreut wird. Quellen: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-020_S1_Die_aerztliche_Betreuung_der_schwangeren_Diabetikerin_05-2008_10-2010.pdf (AWMF-Leitlinie 015/20: „Die ärztliche Betreung der schwangeren Diabetikerin“, Stand: 2008, letzter Abruf: 13.12.2010) http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/mitteilungen/leitlinien/PL_DDG2010_Schwangerschaft (Praxis-Leitlinien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) Stand: 2010, letzter Abruf: 13.12.2010) Moses, Robert G. , MD, New Consensus Criteria for GDM - Problem solved or a Pandora's box?, Diabetes Care February 27, 2010 vol. 33 no. 3, 690-691 2. eine Diabetikerin kann heute eine Schwangerschaft in aller Regel "normal" austragen und ein gesundes Kind zur Welt bringen. Es ist aber zu fordern, dass sie sich schon bei der Planung, spätestens sofort nach Feststellung der Schwangerschaft, von einem diabetologisch erfahrenen Internisten und einem mit diabetologischen Problemen vertrauten Gynäkologen gemeinsam betreuen lässt. Wichtigstes Ziel der Prophylaxe und Behandlung ist eine normoglykämische (normale Zuckerwerte) Diabeteseinstellung. Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Blutglukosewerte vor den Mahlzeiten unter 90 mg/dl, eine Stunde nach dem Essen unter 140 mg/dl, zwei Stunden danach unter 120 mg/dl liegen. In der ersten Schwangerschaftshälfte soll das HbA1c im oberen Normbereich, später im unteren Normbereich stoffwechselgesunder Schwangerer liegen (Normbereich mit 4,8 bis 6,0 %). Das Therapiekonzept des Gestationsdiabetes sieh als erste Stufe eine Ernährungsberatung vor. In 90% der Fälle genügt diese Ernährungsumstellung (bei der übrigens kaum eine Patientin Hungergefühl hat), um das Therapieziel zu erreichen. Gleichzeitig sollte eine ausreichende Bewegung der Schwangeren sichergestellt sein. Bereits ein halbstündiger Spaziergang nach dem Essen kann die Blutzuckerwerte deutlich senken. Nur bei Schwangeren, die auch dann noch ein pathologisches Blutzuckertagesprofil (wie oben angegeben) aufweisen, ist zusätzlich eine Insulingabe notwendig. Zur Ernährungsumstellung ist folgendes zu sagen: Empfohlen wird eine Ernährung, die eine für die Bedürfnisse der Schwangerschaft adäquate Kalorienmenge und Zusammensetzung enthält. Der Kalorienbedarf für eine Schwangere im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) beträgt ca. 30 kcal/kg Körpergewicht. Bei Frauen mit einem Body-Mass-Index von größer 27 kg/ Quadratmeter Körperoberfläche am Beginn der Schwangerschaft sollte die Kalorienmenge auf 25 kcal/ kg Körpergewicht reduziert werden. Die Kostverordnung soll von einer ausgebildeten Fachkraft nach Kohlenhydrat-Einheiten (KE) quantifiziert werden. Weiteres besprechen Sie bitte mit den Experten vor Ort. Auf den Internetseiten der Deutschen Diabetes-Klinik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf http://www.diabetes.uni-duesseldorf.de/download/DDFI_Broschuere_Schwangerschaft.pdf (letzter Abruf:5.1.2011) können Sie dazu eine sehr informative Broschüre für Betroffene downloaden. 4. die Mutterschaftsvorsorge bei Diabetikerinnen ist während der ganzen Schwangerschaft intensiver als bei stoffwechselgesunden Frauen. Die Zusammenarbeit mit einem Perinatalzentrum, das in der Betreuung diabetischer Schwangerer Erfahrung hat, ist zumindest geboten. Neben dem Frühultraschall zur genauen Berechnung des Schwangerschaftsalters sollte in der 20.-22.SSW eine eingehende Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss von Organfehlbildungen durchgeführt werden. Das zunächst vierwöchentliche Intervall von Ultraschalluntersuchungen sollte in der Spätschwangerschaft durch zweiwöchige Intervalle ersetzt werden. Hier sollte neben dem Gewicht des Kindes auch die Fruchtwassermenge beurteilt werden. Ab der 28. SSW wird eine intensivierte fetale Zustandsdiagnostik mit Kontrolle der fetalen Bewegungen, einem CTG (Cardiotokogramm) und eine Doppler-Untersuchung empfohlen. Die Häufigkeit wird am besten individuell festgelegt. Das CTG sollte ab der 32.-33. SSW 2x/Woche und ab der 35. SSW 3x/Woche durchgeführt werden. Bei problemlosem Verlauf ist eine vaginale Entbindung am Termin anzustreben. Ein Austragen über den Termin hinaus sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die letzten Empfehlungen stammen von der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Schwangerschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. VB Quellen: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-020_S1_Die_aerztliche_Betreuung_der_schwangeren_Diabetikerin_05-2008_10-2010.pdf (AWMF-Leitlinie 015/20: „Die ärztliche Betreung der schwangeren Diabetikerin“, Stand: 2008, letzter Abruf: 13.12.2010) http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/mitteilungen/leitlinien/PL_DDG2010_Schwangerschaft (Praxis-Leitlinien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) Stand: 2010, letzter Abruf: 13.12.2010)
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