Charlotte16
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich bin nach meiner 2. Sectio am 30.01.2019 nun wieder in der 11. Woche schwanger. Während der letzten Op sprach die Operateurin von einem sehr ausgedünntem unteren Uterinsegment. Unmittelbar danach war die Narbe aufgrund des Ödems sonografisch nicht beurteilbar, die Beurteilung solle meine Frauenärztin vor einer geplanten nächsten Schwangerschaft vornehmen. Nun habe ich dies leider nicht machen lassen. Und auf meine Frage bei der letzten Untersuchung in der 8. SSW, ob die Narbe sonografisch gut verheilt sei, kam leider nur die Antwort, das könne man so nicht sehen und von außen sei diese ja gut verheilt. Ich würde trotzdem gern Gewissheit haben, dass keine Narbendehiszenz vorliegt. Beim Aufstehen aus dem Liegen und Heben (2 Kinder von 10 und 12kg, die jüngere Tochter kann ja nun noch nicht laufen) habe ich immer muskelkaterähnliche Bauchschmerzen, ähnlich wie unmittelbar nach der Re-Sectio im Januar. Das kann natürlich alles auch von der Dehnung der Gebärmutter kommen, aber ist es nicht doch sinnvoller, einfach einen Ultraschall von der Narbe zu machen? Könnte ich mich nochmal in der Geburtsklinik vorstellen, oder halten Sie das für nicht notwendig? Was würden Sie empfehlen? Abwarten und sich nicht verrückt machen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Charlotte
Hallo Charlotte zunächst einmal gibt es keine derartige Empfehlung einer Fachgesellschaft, dass eine solche Ultraschalluntersuchung zur Beurteilung der Nabe erfolgen sollte. Darüber hinaus liegen dazu überhaupt keine allgemein gültigen Vergleichswerte vor. Und wenn es bereits nach dem letzten Kaiserschnitt eine derartige Situation in der OP gab, wird unter normalen Umständen die Empfehlung ausgesprochen, keine Schwangerschaft mehr einzugehen, um das Risiko etwaiger Komplikationen eben zu verhindern. Ist es dann doch zu einer Schwangerschaft gekommen und nun auch relativ zeitnah, wird dieses nicht zwingend ein Grund sein, diese Schwangerschaft unterbrechen, jedoch machte Sinn, dass Sie dann mit den zuständigen Ärzten in der Praxis und der Klinik (Oberärztin/Oberarzt) das gemeinsame Vorgehen zur Überwachung abzustimmen. Dazu muss den Ärzten in der Klinik natürlich der letzte Operationsbericht vorliegen. VB