Mitglied inaktiv
Ich habe ein Problem, ich bin gelernte Maler-Lackiererin und darf nicht in meinem Beruf arbeiten. Ich bin im fünften Monat und in der Winterpause schwanger geworden. Jetzt schichen die mich vom Arbeitsamt von einem Vorstellungsgespräch zum anderen.Obwohl das alles um sonst ist, da ich laut Mutterschutzgesetzt nicht in meinem Beruf arbeiten darf. Jetzt interessiert es mich, ob ich bis zum Tag der Entbindung nich arbeitsunfähig geschrieben werden kann. Ich wollte meinen Frauenartzt danach fragen, doch der hat im moment Urlaub und mit seine Vertretung wollte ich nicht danach fragen. Es wäre nett, wenn sie mir meine Frage beantworten könnten.Ich bedanke mich schon mal im vorraus und wünsche alles Gute.
hallo, sofern die Schwangere in einem Betrieb so angestellt wird, dass sie eben nicht mit den Lacken arbeiten muss (z.B. Administration), wäre dieses denkbar. Man kann hier aber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern höchstens ein Beschäftigungsverbot aussprechen: diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher die noch zu klärenden Dinge beantworten können. VB
Mitglied inaktiv
Hallo Angelheart, ich bin zwar kein Experte aber ich glaube das müßte gehen.Eine Freundin von mir war auch die längste Zeit der SS krankgeschrieben, da Ihre Arbeit nicht mehr zumutbar war. Abgesehen davon das KEIN Arbeitgeber eine Schwangere einstellen würde! Wirklich schwachsinnig vom Arbeitsamt!! Viel Glück noch Talia
Mitglied inaktiv
Hallo!!! Das geht auf jeden Fall.Manche Frauen sind die ganz SS krank geschrieben und in deinem Beruf bist du sowieso im Mutterschutz! Bin auch fast die ganze Schwangerschaft krank geschrieben! Besprech das so bald wie möglich mit deinem Gyn.,der wird das sicherlich auch so sehen und dann kann dich das Arbeitsamt eh nicht mehr vermitteln!!! Viel Glück wünsch ich dir noch! Tschau
Mitglied inaktiv
Da Du ja nicht krank bist sollte der FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen.