Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

schwanger arbeite im raucherlokal BV möglich?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: schwanger arbeite im raucherlokal BV möglich?

mama070913

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Lieber Dr.Bluni. ich bin nun zwar noch ganz am anfang meiner schwangerschaft 6SSW dennoch mache ich mir sorgen ich arbeite in einem raucherlokal und weis das dass passive rauchen gesundheitsschädlich is für mein kind . ich habe schon mit meinem chef gesprochen das ich drum bitte das wir dies unterbinden doch irgendwie is da keine lösung in sicht . was kann ich noch tun ich habe angst das dem baby dadurch was passieren könnte besteht hier schon die möglichkeit auf ein BV? liebe grüße


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Grundsätzlich ist es so, dass der Schutz vor dem Zigarettenrauch am Arbeitsplatz im Gesetz verankert ist. Dabei ist es aber im Detail dem Arbeitgeber überlassen, wie er den Nichtraucherschutz konkret umsetzt. Die rechtliche Grundlage für die Schwangere ist hier insbesondere im Mutterschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung niedergelegt. Der Arbeitgeber wird laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, die Beschäftigungs-und Arbeitsbedingungen von Schwangeren und stillenden Frauen genauso zu regeln, dass diese Frauen vor Gefahren für ihr eigenes Leben und die Gesundheit des Kindes ausreichend geschützt sind. Und dieses beinhaltet eben auch den Schutz vor Tabakrauch. Niedergeschrieben ist das in § 1 Abs. 1 und fünf des Mutterschutzgesetzes. Des Weiteren heißt es in § 5 Abs. 1 und zwei der Arbeitsstättenverordnung hierzu konkret: (1) „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“ (2) „In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.“ Sollte der Arbeitgeber vor dem Hintergrund dieser Rechtsgrundlagen nichts unternehmen und sie sich berechtigterweise massiv beeinträchtigt fühlen, dann besteht für sie die Möglichkeit, sich entweder direkt an den Arbeitgeber oder den Betriebsrat zu wenden. Falls ihr keine Lösung zu finden ist, wäre der nächste Ansprechpartner das Gewerbeaufsichtsamt oder ein Jurist. Herzliche Grüße VB Quellen http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf (Arbeitsstättenverordnung, letzte Ausfertigung 08-macht2004, letzter Abruf 09.05.2017) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf (Mutterschutzgesetz, Stand 10-2012, letzter Abruf 09.05.2017)


SunshineMummy

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Wenn dein Chef das Rauchen auf dem Arbeitsplatz nicht beenden kann, muss er dir einen BV aussprechen.


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