Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

riesen Ärger in der Arbeit

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Frage: riesen Ärger in der Arbeit

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Hallo Herr Dr. Bluni, seit letzter Woche habe ich einen riesen Ärger mit meinem Chef. Er wollte mich eigentlich ausstellen, da ich untragbar für die Firma wäre und da habe ich ihm mitgeteilt, dass ich Schwanger wäre und dadurch unkündbar. Das Problem ist jetzt, dass mein Chef mich nicht mehr normal behandeln kann, das er immer versucht mir eins "reinzuwürgen" und das ich sehr oft dadurch am Ende bin, nur noch weine, Bauchkrämpfe bekomme, Durchfall habe usw. und auch panische Angst, dass ich dadurch mein Kind verlieren könnte. Ich würde mal selbst behaupten, dass meine Nerven am Ende sind. Ich bin in der 12ten Woche. Meine Frage ist, besteht hier die Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot oder dergleichen zu erzielen? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Kerstin


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Kerstin, 1.Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 2. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


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habe noch vergessen zu erwähnen, dass ich bereits dieses Jahr 2 FG hatte und ich dadurch auch so ängstlich bin, dass was mit meinem Kind sein könnte.


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Also ich habe meine damailigen chef verklagt als er mich ohne Begründung nicht mehr zum arbeiten eingeteilt hat udn mir meinen Lohn nimmer gezahlt hat. er musste nachzahlen udn hat damals dann freiwillig ein (auf anraten des richters)beschäftigungsverbot für mich beantragt. er musste mir dann bis zum mutterschutz den lohn zahlen. Du kannst das deinem AG vorschlagen (denn du bist unkünbar) und er msus es beimgewerbeaufsichtsamt beantragen! Solte kein Thema sien. daS geld das er dir bis zu Muterschutz zahlt bekommt er von der KK wieder. Oder du redest mit deinem arzt, wie es dir geht udn das es dir da nicht gut geht. außerdem musst du deienm Chef schrieflcih vorlegen ds du ss bist.der FA hat da einen Schein dafür!


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hallo, ich hatte auch solchen ärger mit meinem chef. kann dir nur dringend raten, dich ans gewerbeaufsichtsamt zu wenden. die haben mir dort sehr nett geholfen. außerdem unbedingt mit deinem gyn reden und ein beschäftigungsverbot ansprechen. du kannst deinen arbeitgeber notfalls auch wegen diskriminierung auf schadenersatz verklagen. dafür hast du allerdings nur 2 monate zeit. er darf dich nicht schlecht behandeln, weil du schwanger bist und eine gefährdung der schwangerschaft besteht aufgrund deines seelischen zustands ja allemal. bitte handel schnell und geb dich nicht mit einer krankschreibung zufrieden. ich wünsche dir alles gute. lg stephanie


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