Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

rezepte und schwangerschaft?

Frage: rezepte und schwangerschaft?

Mitglied inaktiv

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mal ne allgemeine frage, wie kommt es das manche sachen übers rezept abgerechnet werden können? als ich die ferro sanol aus der apo geholt habe, hab ich nachgefragt da eigentlich die schwangere ja von extra kosten berfreit ist. die apothekerin sagte mir das gilt nur im zusammenhang von rezepten die mit der schwangerschaft zusammenhängen, zb bei schwangerschaftdiabetes oder sowas? warum wurden denn dann die eisentabletten nicht über kasse abgerechnet. ist doch auch eine notwendige schwangerschaftsvorsorge? und wie sieht das mit der praxisgebühr aus? mein alter farzt (den ich mittlerweile aber gewechselt habe) hat gesagt er dürfe mich nicht beraten wenn ich die praxisgebühr nicht bezahle. er dürfe dann nur die notwendigen vorsorgemaßnahmen treffen... wie is das damit?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. ein Eisenpräparat ist nicht generell über die Krankenkasse abrechenbar. Hier hat Ihre Frauenärztin/Frauenarzt nur dann die Möglichkeit, wenn nachgewiesenermaßen eine Anämie vorliegt. Aber auch dann, ist es in ihrem Ermessen, da sie/er nach dem Gesetz zum wirtschaftlichen Verordnen verpflichtet ist und ich sichere Ihnen zu, dass dieses auch jede Krankenkasse von den Ärzten so erwartet. 2. wenn Sie unsere Informationen zu genau dieser Frage unter http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/praxisgebuehr.htm lesen und dann auch den Abschnitt zu "Praxisgebühr & Schwangerschaftsvorsorge", werden Sie verstehen, warum die offiziell vorgesehene Vorsorge einer Schwangeren ohne "Praxiseintrittsgebühr", die Ihrer Krankenkasse zugute kommt, eher eine virtuelle Vorsorge ist, die praktisch nie in der alltäglichen Praxis vorkommt. Aus diesem Grund ist die Erhebung der "Kassengebühr" im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge in den sicher allermeisten Fällen mehr als berechtigt. VB


Mitglied inaktiv

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danke für die antwort


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