Mitglied inaktiv
hab hier auch still verfolgt was es so an sich hat mit diesem ganzen thema. nun will ich auch meine frage stellen: ob ich geimpft bin oder nicht hab ich keinerlei ahnung. nach meiner 1. geburt hab ich nur folgenden beleg bekommen: "labor für blutgruppenserologie (RH-Labor): blockingtest negativ, direkter coombstest negativ irreguläre erythrozyten-antikörper derzeit nicht nachweisbar (indirekter coombstest)". nun bin ich wieder schwanger und im mutterpass steht nur: koll neg., resus-antikörpertest: neg, lues-reaktion: neg. ich wurde aber bis dato nicht geimpft!! können sie mir bitte nur sagen was diese test und bezeichnungen zu deutsch heissen??? besten dank schon mal, anna
liebe Anna, bei unterschiedlichen Rhesusfaktoren von Mutter und Vater kann das Kind rhesuspostiv sein und wenn die Mutter eben rhesusnegativ ist, kann bei einer entsprechenden Sensibilisierung des Immunsystems der Mutter (Blutaustaussch zwischen Kind und Mutter) es zur Bildung von Antikörpern kommen, die bei einer darauffolgenden Schwangerschaft mit rhesuspositivem Kind zur Zerstörung der Blutkörperchen mit schweren Krankheitsbildern des Kindes einhergehen können. Um dieses zu verhindern, erhalten rhesusnegative Schwangere in der Schwangerschaft (und zwar auch schon in der ersten), nach Fehlgeburt, nach Eileiterschwangerschaft, nach stärkeren Blutungen, nach Fruchtwasserpunktion oder ähnlichem und nach Geburt eines rhesuspositiven Kindes eine Spritze Anti-D, um eventuelle Antikörper abzufangen. Dieses ist nachzulesen in den Richtlinien; im Netz zu finden unter http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu05.htm Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ug) anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der vor der Geburt erfolgten Anti-D-Prophylaxe sollte im Mutterpass dokumentiert werden. Die genannte Befunde beschreiben wohl, dass es keine entsprechenden Antikörper gibt und das die Suche nach einer Lues (Syphillis) negativ war/ist. Eine darüber hinausgehende Interpretation der Befunde kann ein Aussenstehender nicht vornehmen und um Missverständnissen vorzubeugen, sollte die Interpretation immer der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin oder das Labor vornehmen. VB