Ninchen321
Ich wende mich an Sie, weil ich die Gefährdungsbeurteilung meines AG nicht nachvollziehen kann bzw. das Gefühl habe über den Tisch gezogen zu werden. Ich bin in der 12.SSW und arbeite offiziell als Warenverräumerin in einem großen Lebensmitteleinzelhandel ohne Kassiertätigkeit. In meinen letzten beiden SS hat mein AG mich ins Beschäftigungsveebot geschickt. Mein Arbeitsplatz ist absolut nicht MuSchG-konform und eine andere Stelle gab es nicht. Diesmal nun soll genau die selbe Stelle plötzlich so angepasst sein, dass ich bis zum Mutterschutz dort arbeiten könnte. Diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen, da sich nichts wesentliches geändert hat. Zu meinen Aufgaben gehören das Verräumen von Ware und die Pflege der Regale. Heben, bücken, ziehen und strecken gehören zu meiner Kerntätigkeit. Die Maßnahme meines AGs war, dass ich nicht mehr als 5kg heben soll. Wenn ich alles über 5kg nicht anhebe, hab ich allerdings kaum noch was zu tun. Aber auch das ständige rumhieven von weniger als 5kg ist belastend. Er ist nicht der Meinung, dass ich mich häufig bücken muss oder gebückt arbeiten muss, was ich allerdings nicht bestätigen kann. Ich arbeite sehr wohl oft gebückt oder in der Hocke. Er ist nicht meiner Meinung. Meine Tätigkeit ist ausschließlich stehend/gehend. Ich laufe während meiner Arbeitszeit 11-12km. Die Maßnahme meines AG: Meine Sitzmöglichkeiten sind die Kundenbänke im Verkaufsraum, ein Bürostuhl im Büro meines Chefs oder ein Hocker im Lager. Meine Liegemöglichkeit ist eine Relaxliege im 2. Stockwerk in Personalraum. Meine Tätigkeit lässt sich sitzend nicht ausführen. Ich kann also nur sitzen, wenn ich Pause mache. Psychische Belastung sieht er keine. An Samstagen und vor Feiertagen ist die Kundenfrequenz oft sehr hoch und somit kommt Zeitdruck und hohes Arbeitsaufkommen hinzu. An meinem Arbeitsplatz ist zudem eine Mäuseplage bekannt. Diese befinden sich nicht nur im Verkaufsraum, sondern auch im Lager und Personalraum, wo sie auch Kot und Urin hinterlassen. Ich halte regelmäßig angeknabberte Ware in der Hand. Die Maßnahme meines AG waren Handschuhe. Ich wies ihn auf das Hantavirus hin, was er erst noch klären muss. Ich entsorge auch den anfallenden Müll, hierzu zählen neben Kartonage und Folie auch benutzte Taschentücher von Kunden, angegessene Lebensmittel, Zahnstocher von Verkostungen und verdorbene Lebensmittel. Auch hier lautet seine Maßnahme Handschuhe. Ich bin mir nicht sicher ob diese Maßnahmen ausreichen, um meinen Arbeitsplatz dem MuschG gerecht anzupassen. Daher hätte ich gerne ihre Meinung gehört. Dem Gewerbeaufsichtsamt hab ich das bereits schriftlich gemeldet und warte auf Rückmeldung. Deine Schwangerschaftswoche: 12
Na ja, so wie Sie die Situation beschreiben, muss es sich nicht unbedingt um ein Beschäftigungsverbot handeln. Aber wichtig ist, dass Pausen eingehalten werden können usw..........Letztlich kann das aber nur jemand vor Ort beurteilen. Warten Sie das Urteil der Gewerbeaufsicht ab. Wenn die auch zu dem Ergebnis kommen, es liegt kein Beschäftigungsverbot vor, können Sie Ihre Frauenärztin Frauenarzt fragen, ob die nicht ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen können. Alles Gute !! Gruß Dr. Mallmann