Mitglied inaktiv
Hallo, bei meiner ersten Schwangerschaft 2003 musste ich alle drei Monate 10 Euro Praxisgebühr bezahlen.Ist es richtig,dass man für die Schwangerschaftsvosorgeuntersuchung auch die Gebühr zahlen muss? Bei Nachfrage wurde mir gesagt,wenn ich sie nicht zahle,kann mein Arzt einige Untersuchungen z.B. Ultraschall,Blutabnahme usw. nicht durchführen, sondern nur eine "Standarduntersuchung,wie z.B Abtasten"(Zitat) gemacht.
Liebe Lena, wenn Sie unsere Informationen zu genau dieser Frage unter http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/praxisgebuehr.htm lesen und dann auch den Abschnitt zu "Praxisgebühr & Schwangerschaftsvorsorge", werden Sie verstehen, warum die offiziell vorgesehene Vorsorge einer Schwangeren ohne "Praxiseintrittsgebühr", die Ihrer Krankenkasse zugute kommt, eher eine virtuelle Vorsorge ist, die praktisch nie in der alltäglichen Praxis vorkommt. Aus diesem Grund ist die Erhebung der "Kassengebühr" im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge in den sicher allermeisten Fällen mehr als berechtigt. VB