Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Nuklearmedizin

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Nuklearmedizin

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Ich habe in der Nuklearmedizin mit radioaktiven Stoffen gearbeitet - wußte aber sofort in der 5 SSW das ich schwanger bin und bekam sofortiges Beschäftigungsverbot! Könnte das trozdem schon ein Schaden am Baby hinterlassen haben? Danke


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, für das ungeborene Kind beträgt der Grenzwert aus innerer und äußerer Strahlenexposition vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zum Ende der Schwangerschaft 1 Millisievert (mSv). (§ 55 Abs. 4 StrlSchV, § 31a Abs. 4 RöV) Um auch den Schutz von Embryonen für den Zeitraum einer noch nicht erkannten Schwangerschaft zu gewährleisten, ist die Organdosis an der Gebärmutter auf 2 mSv im Monat für gebärfähige Frauen begrenzt. (§ 55 Abs. 4 StrlSchV, § 31a Abs. 4 RöV) Wir wissen, dass auch geringe Strahlenmengen zu Mutationen führen können. Das bedeutet aber nicht, dass dieses in jedem Fall hier auch so sein wird. Ich bitte Sie, sich in dieser Frage doch an unseren Experten für Embryonaltoxikologie und Medikamente in der Schwangerschaft, Herrn Dr. Paulus, zu wenden. Er hat übrigens hier bei rund-ums baby.de auch ein Forum zu solchen Fragen. Die Adresse ist http://www.rund-ums-baby.de/med_schwangerschaft/ VB


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