Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Netzhautablösung und Geburt

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Netzhautablösung und Geburt

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Augenuntersuchung: Bei mir wurde vor ca. 2 Jahren eine leichte Netzhautablösung festgestellt, die aber nicht weiter behandelt werden musste. Nun bin ich schwanger und mache mir Sorgen, ob diese Ablösung durch die Belastung während einer Geburt verschlimmert werden könnte. Auch würde ich gern noch mal zum Augenarzt gehen, um das kontrollieren zu lassen, habe aber Angst, dass die Tropfen, die für die Untersuchung nötig sind (um die Pupillen entsprechend zu erweitern), evtl. in der Schwangerschaft schaden könnten. Vielleicht können Sie mir einen Rat geben, was ich tun soll? Vielen Dank!


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, was die Augentropfen zur Untersuchung betrifft, wird wohl am besten der Augenarzt sagen könne, ob man diese auch in der Schwangerschaft bedenkenlos einsetzen kann. Zum Problem der Kurzsichtigkeit und/oder Netzhautablösung und dessen Konsequenz für den Entbindungsmodus lässt sich folgendes sagen: Häufig wird die Empfehlung ausgesprochen, dass Frauen mit extremer Kurzsichtigkeit oder Problemen der Netzhaut unter der Geburt nicht pressen dürften oder man einen primären Kaiserschnitt empfehlen müsste. Zu dieser Frage gibt es allerdings zwei sehr hilfreiche Quellen, die man dazu nennen sollte: Als erstes wäre dieses die Augenklinik der Charité in Berlin, die eine solche Auffassung nicht nachvollziehen kann: nachzulesen unter http://www.dog.org/1999/abstract99/422.html Fazit dort ist: “In dem untersuchten Kollektiv fanden sich repräsentative Schweregrade myoper Degeneration( =Kurzsichtigkeit). Nach natürlicher Entbindung waren weder Lochbildung, Blutungen noch Netzhautablösungen zu beobachten. Aus ophthalmologischer (augenärztlicher) Sicht sind Einwände gegen eine natürliche Entbindung bei myopen Schwangeren nicht begründbar. In einer Arbeit von Gabriele Beata Kuba, Peter Kroll; Zentralblatt für Gynäkologie, 1998, 120, Seite 406-412 "Gibt es Indikationen zur Interruptio (Schwangerschaftsabbruch) oder Sectio caesarea bzw. Kontraindikationen gegen eine Spontangeburt bei ophthalmologischen Erkrankungen (= Augenerkrankungen)? Kasuistik und Übersicht" Zitat: "Die meisten in den letzten Jahren erschienenen Publikationen kommen jedoch zu einem gegenteiligen Ergebnis. In der Literatur wurde noch kein Fall beschrieben, bei dem während einer normalen oder komplizierten Entbindung eine Ablatio retinae (Netzhautablösung) aufgetreten wäre. Auch in einer 1975 von Schenk durchgeführten Umfrage wurde kein einziger Fall mitgeteilt. Der Autor, ebenso wie Funk, vertritt die Meinung, daß sowohl hochmyopen (stark kurzsichtigen) als auch zur Ablatio retinae prädisponierten Frauen (Frauen die zur Netzhautablösung neigen oder ein erhöhtes Risiko hierfür haben) eine Schwangerschaft und eine vaginale Entbindung zuzumuten ist, und daß durch verbesserte Operationstechniken bei Netzhautablösung keinerlei Indikation zur Abruptio besteht [ 18, 571. Auch Sunness und Landau befürworten eine normale vaginale Entbindung bei Patientinnen mit erhöhtem Risiko für Netzhautablösungen [36, 641, ebenso Neri, zumal Entbindungen mit Forzeps oder Vakuum mit höheren Geburtsverletzungen einhergehen [48]. Auch sprechen vor der Schwangerschaft durchgeführte Ablatio-Operationen nicht gegen eine vaginale Entbindung [271. ... Man muss davon ausgehen, dass sich der Druck während des Pressens in alle Richtungen verteilt.... Aufgrund dieser Überlegung und der Tatsache, dass in der Literatur bisher kein Fall beschrieben wurde, bei dem eine Geburt zu Lochbildung bzw. Ablatio geführt hätte, sehen wir keinen Grund, Patientinnen mit hoher Myopie, peripheren Netzhautdegenerationen oder vorausgegangenen Ablatio-Operationen von einer normalen Entbindung abzuraten. Regelmäßige ophthalmologische Untersuchungen sind jedoch angezeigt, um im Falle einer zufällig auftretenden Netzhautveränderung therapeutische Schritte einzuleiten...." Ich hoffe, Ihnen hiermit ausreichend geholfen zu haben. VB


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die umfassende und schnelle Antwort, bin jetzt auf jedenfall wesentlich beruhigter. Alles Gute!


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