Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, ich bin in der 35. SSW und habe einen gut eingestellten nicht insulinpflichtigen Gestationsdiabetes. Nun meinte mein Diabetologe, dass ich beim Augenarzt den Augenhintergrund untersuchen lassen soll, da es aufgrund Diabetes zu Netzhautveränderungen kommen könnte. Wenn dies der Fall sei, müsse ein Kaiserschnitt gemacht werden, da beim Pressen die Gefahr einer Netzhautablösung bestünde. Leider finde ich keinerlei Informationen darüber, wie hoch denn die Gefahr einer Netzhautablösung überhaupt ist, wenn tatsächlich Veränderungen des Auges vorliegen. Das müsste ich aber wissen um festlegen zu können, ob ein Kaiserschnitt aus diesem Grund für mich in Frage kommt. Mein erstes Kind kam im Januar 2006 problemlos normal zur Welt. Gestationsdiabetes hatte ich ebenfalls, diese war wesentlich schlechter eingestellt und ich habe Insulin gespritzt. Mein damaliger Diabetologe hat mich nicht zum Augenarzt geschickt. Sind Ihnen vielleicht passende Studien bekannt? Danke und Gruß Linda
Hallo Linda, hier können wir sicher beruhigen. Zum Problem der Kurzsichtigkeit und/oder Netzhautablösung und dessen Konsequenz für den Entbindungsmodus lässt sich folgendes sagen: Häufig wird die Empfehlung ausgesprochen, dass Frauen mit extremer Kurzsichtigkeit oder Problemen der Netzhaut unter der Geburt nicht pressen dürften oder man einen primären Kaiserschnitt empfehlen müsste. Zu dieser Frage gibt es allerdings zwei sehr hilfreiche Quellen, die man dazu nennen sollte: Als erstes wäre dieses die Augenklinik der Charité in Berlin, die eine solche Auffassung nicht nachvollziehen kann: nachzulesen unter http://www.dog.org/1999/abstract99/422.html Fazit dort ist: “In dem untersuchten Kollektiv fanden sich repräsentative Schweregrade myoper Degeneration( =Kurzsichtigkeit). Nach natürlicher Entbindung waren weder Lochbildung, Blutungen noch Netzhautablösungen zu beobachten. Aus ophthalmologischer (augenärztlicher) Sicht sind Einwände gegen eine natürliche Entbindung bei myopen Schwangeren nicht begründbar. In einer Arbeit von Gabriele Beata Kuba, Peter Kroll; Zentralblatt für Gynäkologie, 1998, 120, Seite 406-412 "Gibt es Indikationen zur Interruptio (Schwangerschaftsabbruch) oder Sectio caesarea bzw. Kontraindikationen gegen eine Spontangeburt bei ophthalmologischen Erkrankungen (= Augenerkrankungen)? Kasuistik und Übersicht" Zitat: "Die meisten in den letzten Jahren erschienenen Publikationen kommen jedoch zu einem gegenteiligen Ergebnis. In der Literatur wurde noch kein Fall beschrieben, bei dem während einer normalen oder komplizierten Entbindung eine Ablatio retinae (Netzhautablösung) aufgetreten wäre. Auch in einer 1975 von Schenk durchgeführten Umfrage wurde kein einziger Fall mitgeteilt. Der Autor, ebenso wie Funk, vertritt die Meinung, daß sowohl hochmyopen (stark kurzsichtigen) als auch zur Ablatio retinae prädisponierten Frauen (Frauen die zur Netzhautablösung neigen oder ein erhöhtes Risiko hierfür haben) eine Schwangerschaft und eine vaginale Entbindung zuzumuten ist, und daß durch verbesserte Operationstechniken bei Netzhautablösung keinerlei Indikation zur Abruptio besteht [ 18, 571. Auch Sunness und Landau befürworten eine normale vaginale Entbindung bei Patientinnen mit erhöhtem Risiko für Netzhautablösungen [36, 641, ebenso Neri, zumal Entbindungen mit Forzeps oder Vakuum mit höheren Geburtsverletzungen einhergehen [48]. Auch sprechen vor der Schwangerschaft durchgeführte Ablatio-Operationen nicht gegen eine vaginale Entbindung [271. ... Man muss davon ausgehen, dass sich der Druck während des Pressens in alle Richtungen verteilt.... Aufgrund dieser Überlegung und der Tatsache, dass in der Literatur bisher kein Fall beschrieben wurde, bei dem eine Geburt zu Lochbildung bzw. Ablatio geführt hätte, sehen wir keinen Grund, Patientinnen mit hoher Myopie, peripheren Netzhautdegenerationen oder vorausgegangenen Ablatio-Operationen von einer normalen Entbindung abzuraten. Regelmäßige ophthalmologische Untersuchungen sind jedoch angezeigt, um im Falle einer zufällig auftretenden Netzhautveränderung therapeutische Schritte einzuleiten...." Ich hoffe, Ihnen hiermit ausreichend geholfen zu haben. VB
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