Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Lohnfortzahlung bei Arbeitlosigkeit vor Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

zur Vita

Frage: Lohnfortzahlung bei Arbeitlosigkeit vor Schwangerschaft

pelina

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Hallo, ich habe nun ganz viel nachgelesen und erfahren, dass im Falle eines ärztlichen Beschäftigungsverbots der Arbeitgeber zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Soweit ist alles klar. Nun habe ich auch gelesen, dass bei der Lohnfortzahlung das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt wird. Nun zu meiner Situation: Ich war bis Ende Juni 2012 die letzten 10 Jahre immer berufstätig, danach 2,5 Monate (also Anfang Juli bis Mitte September) arbeitslos und habe ALG I erhalten, nun habe ich Mitte September (also vor einer Woche) eine neue Arbeit aufgenommen und bin nun schwanger. Wenn jetzt in den nächsten 6-7 Monaten der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen würde, was würde dann passieren?? Würde ich eine Lohnfortzahlung bekommen? Wenn ja, nach welchen Einkommenswerten würde die Lohnfortzahlung errechnet werden? Über Aufklärung würde ich mich wirklich sehr freuen, denn google kann mir da leider nicht weiterhelfen.. Vielen lieben Dank im Voraus!! LG


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, bitte wenden Sie sich mit dieser Frage doch an unsere Juristin, Frau Bader, die diese Frage viel kompetenter beantworten kann. VB


Wali79

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Hallo! wen du noch in probezeit bist kan er dich gesetzlich kündigen und ist nicht verpflichtet weiter zu zahlen anders sieht es aus wen du schon einen unbefristeten arbeitsvertrag hast. bin zwar kein expertin aber interessiere mich fürs recht aber würde mich auf deine stelle beraten lassen. # LG


pelina

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Also kündigen kann er mich ganz sicher nicht.. Eine schwangere Fau hat auch in der Probezeit Mutterschutz und damit Kündigungsschutz..


Sonni74LS

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http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html § 11 Mutterschutzgesetz hilft Dir weiter


pelina

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Vielen Dank für den Hinweis Dr. Bluni, ich werde mich an sie wenden. @Sonni74LS: auch vielen Dank für den Hinweis auf das Gesetzt, darin ist meine Frage schon beantwortet. Ich lasse mir das nur noch mal bestätigen. Und noch ein Dankeschön für das schnelle Antworten!! :) LG pelina


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