Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Lacke, Farben und Sprühkleber in der Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Lacke, Farben und Sprühkleber in der Schwangerschaft

Leonarda

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Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich bin aktuell in der 9. SSW und arbeite als Schreibkraft in einem Kaufhaus. Mein Arbeitsplatz ist in der Dekorationsabteilung, in der unregelmäßig mit Sprühfarben, Lacken und Sprühkleber gearbeitet wird. Bisher hatte ich mir nichts weiter dabei gedacht, aber heute wurde mir schwarz vor Augen, nachdem im Nebenraum mit Sprühkleber gearbeitet wurde. Besteht eine Gefährdung für mein Baby und was kann ich ggf. dagegen tun? Danke für Ihre kurze Einschätzung!


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, dieses Thema ist unzweifelhaft in den dazu vorliegenden gesetzlichen Vorgaben geregelt: 1. Mutterschutzgesetz: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 12.01.2015) Hier § 4: Weitere Beschäftigungsverbote "(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind." 2. Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz – MuSchArbV: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muscharbv/gesamt.pdf (Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz, Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), Stand: 26.11.2010, letzter Abruf: 12.01.2015) Hier § 1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen "(1) Der Arbeitgeber muß rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch die chemischen Gefahrstoffe, biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Schadfaktoren, die Verfahren oder Arbeitsbedingungen nach Anlage 1 dieser Verordnung gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz bleiben unberührt." 3. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/index.php (letzter Abruf: 12.01.2015) 4. in der Biostoffverordnung http://lasi.osha.de/docs/lv23.pdf (letzter Abruf: 12.01.2015) Liebe Grüße VB


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