Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, meine 1. Geburt war ein sehr traumatisches Erlebnis was mir auch alle Ärzte im nachhinein bestätigen und ich habe irgendwann nach einem KS gefleht, wurde aber nicht erhört (2 Wo über Termin, Belastungs-CTG und Einleitung half nichts - nur jd Min Wehen 12h lang, dann Wehenhemmer bekommen => Herzrasen => Betablocker usw. wieder warten und wieder einleiten. Zu diesem Zeitpunkt wußten aber alle schon dass mein Sohn mehr als 4500gr wiegen würde; die Hebamme erklärte dann der Ärtin im Praktikum wie der Dammschnitt zu schneiden sei worauf ich brüllte wie am Spieß und einfach nur presste=> Schnitt voll gespürt danach hatte ich nur Probleme mit dem Schnitt und in dieser SS bin ich jetzt schon am Ende vor Schmerzen was den Schnitt betrifft}. Ein Arzt hat mir nun einen Termin für einen gepl KS gegeben und es ist für mich eine Erleichterung... Ich bin überängstlich in dieser SS und kann einfach auch nicht mehr, ich habe solche Angst um mein Baby..(hatte 2 FG)Was ist denn so schlimm an einem KS so dass sich die meisten Ärzte wehren einen zu machen? Ist das Risiko der Muttersterblichkeit nicht höher weil vor allem Risikoschwangere einen KS bekommen und das in der Statistik nicht berücksichtigt wird? Mein Arzt rät mir zur PDA. Wie ist das mit den Risiken (Querschnittlähmung - Hirnschädigungen)? Vielen Dank für ihre Geduld Tanja
liebe Tanja, 1. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesarian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Eine ganz aktuelle Studie zeigt im übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. 2.eine Vollnarkose wird in den heutigen Tagen bei einem geplanten Kaiserschnitt nur noch in seltenen, indizierten Fällen durchgeführt. Ansonsten sollte man wirklich auf die Verfahren der Spinalanästhesie oder Periduralanästhesie (PDA) zurückgreifen, die mit insgesamt deutlich weniger Risiken für die Mutter verbunden sind! Die Erfahrungen mit der Spinal- und Periduralanästhesie (PDA) während eines Kaiserschnittes insgesamt sehr Gute, da man neben der Schmerzlinderung zu einer Entspannung der Patientin beitragen kann, die den gesamten Op-Verlauf anhält. Gegebenenfalls kann man der Frau, wenn sie besonders angespannt ist, nachdem das Kind aus der Gebärmutter enwickelt wurde, etwas zur Beruhigung/Entspannung spritzen. Die PDA wird etwa eine halbe Stunde vor Kaiserschnittbeginn gelegt und "hochgespritzt"; die Spinalanästhesie wird unmittelbar - im Op - vor dem Kaiserschnitt gelegt und wirkt dann auch innerhalb weniger Minuten. Bei der PDA (Periduralanästhesie)wird das Medikament zur Schmerzunterdrückung in den Raum vor dem Spinalkanal, also dort, wo sich die Rückenmarksflüssigkeit befindet, gespritzt und wird dann entweder regelmäßig nachgespritzt, über eine Pumpe regelmäßig nachgespritzt (über Anforderung der Patientin) oder als Dauerinfusion gegeben. Hingegen wird bei bei der Spinalanästhesie, die nur bei einem Kaiserschnitt durchgeführt wird, mit einer dünnen Kanüle das Betäubungsmittel direkt in den Raum, in dem sich die Rückenmarksflüssigkeit befindet, gespritzt. Bei beiden besteht das Risiko des Blutdruckabfalls, wobei das Risiko bei der Spinalanästhesie etwas höher ist. Die Spinalanästhesie ist aber aus eigener Erfahrung heraus ein hervorragendes Verfahren bei planmäßigem Kaiserschnitt, man hat die lange Vorlaufzeit von ca. 20 Minuten nicht. Jedoch wird diese Form der Anästhesie noch nicht in allen Abteilungen regulär angeboten. Es kann selten zu Komplikationen kommen, über die Sie der Narkosearzt eingehend aufklären wird. Unter anderem sind das der Abfall des Blutdrucks mit Verschlechterung der kindlichen Herztöne, Verletzung von Blutgefäßen und Nerven mit der extrem seltenen Komplikationen von Gefühls- oder Bewegungsstörungen, Kopfschmerzen oder ähnlichem. VB
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