Guten Tag,
ich war erst im September zur Schwangerschaftsfeststellung, da ich selbst überzeugt war, dass es am 22.5.2016 (notierter Konz.termin) nicht klappte, denn ich hatte vom 4.-8.6. ganz normal eine Regel. Das erklärte ich auch der Ärztin, aber sie setzt bis jetzt (auch nach von ihr selbst druchgeführter Feindiagnostik) diese Regel als letzte an und nennt den Geburtstermin 11.3.2017. Jedoch müsste es sich bei Konz. 22.5.2016 um Geburtstermin 11./15.2.2017 handeln. Ich hatte keinerlei Untersuchungen während der Frühschwangerschaft, da ich nicht von einer solchen ausging - sondern die erste erfolgte am 14.9.2016. Nun möchte ich gern ins Geburtshaus, aber dort dürfen Kinder vor der 36. Woche nicht geboren werden, und mit der oben genannten Terminsetzung der Ärztin wäre meins laut Mutterpass immer eine Frühgeburt, auch wenn meine Rechnung eine andre ist. Was kann ich tun, um trotzdem außerklinisch zu entbinden? Ich bin völlig ratlos.
Auch wenn ich in ein Krankenhaus ginge, würde dort ja immer in den Papieren eine Frühgeburt stehen und wenn das Kleine nun auch noch - was ja nichts ungewöhnliches ist - 10/14 Tage eher kommt, dann landet es wohl auf der Frühchen-Station? Das ist absurd. Bitte geben Sie mir einen Rat. Herzlichen Dank.
von
Irmaladouce
am 15.11.2016, 21:44
Antwort auf:
falscher Entbindungstermin! was tun bei Wunsch auf Geburtshaus?
Hallo,
"Ich hatte keinerlei Untersuchungen während der Frühschwangerschaft"- das führt selbstverständlich dazu, dass das Schwangerschaftsalter etwas schwieriger zu berechnen ist. Dennoch können wir das auch im späteren Verlauf mit einer relativen Genauigkeit und von dieser Berechnung ausgehend, wird dann das Schwangerschaftsalter und der Entbindungstermin berechnet; unabhängig von den Angaben zum Zyklus oder zum Verkehr.
Insofern halte ich die gewissenhafte Einschätzung der Hebammen schon sehr begrüßenswert.
Vielleicht wenden Sie sich mit dem Anliegen dann doch noch einmal an eine Frauenärztin/Frauenarzt oder die Frauenklinik zur Einschätzung und lassen sich auch dabei über die Vor- und Nachteile der Geburt im Geburtshaus und auch die damit verbundenen Risiken aufklären.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 16.11.2016
Antwort auf:
falscher Entbindungstermin! was tun bei Wunsch auf Geburtshaus?
Freu Dich über längeren Mutterschutz wegen "Frühgebur" - einmal mehr das komplette Gehalt :-)
Mitglied inaktiv - 16.11.2016, 09:44
Antwort auf:
falscher Entbindungstermin! was tun bei Wunsch auf Geburtshaus?
ja, danke, das bringt mir gar nichts, da ich selbständig bin. es geht mir nicht um geld sondern den umgang mit schwangerschaft und geburt.
von
Irmaladouce
am 16.11.2016, 19:23