Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

krank in der schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: krank in der schwangerschaft

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Ich bin in der 22ssw und habe seid der 6 ssw Hyperemesis wenn es mir irgendwann wieder besser gehen sollte muss ich dann wieder voll arbeiten? Bin ich krank oder arbeitsunfähig? MEine freundin ist inder 8ssw und hat ein volles beschäftigungsverbot vom arzt bekommen und bekommt 100% vom lohn und ich nur 80% ich bin krank und muss mit infusionen versorgt werden und sie hat nix!!!!!! wie unfähr!!!! LG


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. sofern sich zu späteren Schwangerschaftszeitpunkt die eigentlich für die Frühschwangerschaft typische Übelkeit einstellt, können hier zwar auch mal Entzündungen der Magenschleimhaut oder ähnliches ursächlich sein. Aber eben auch schwangerschaftsspezifische Ursachen. Um gerade letztere auszuschließen, bitte ich Sie, sich bei anhaltender Übelkeit oder gar Erbrechen zeitnahe an Ihre Frauenärztin/Frauenarzt oder gleich an eine Frauenklinik zur weiteren Abklärung zu wenden. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB


Mitglied inaktiv

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Hallöchen.. ein berufsverbot hat nichts damit zu tun ob man krank ist oder nicht..vielleicht hat deine freundin einen job in dem man nicht mehr arbeiten kann wenn man ss ist oder sie zählt als risikoschwangere.. so ist nämlich bei mir,mir geht es auch super gut habe aber trotzdem leider ein BV da ich beim allgemeinmediziner arbeite und dementsprechend die ansteckungsgefahr zu hoch ist.. sicher klingt das in deinen ohren unfair,was ich auch verstehen kann!!aber der arzt deiner freundin wird dafür schon die passenden gründe haben,denn ärzte müssen so etwas rechtfertigen vor den kassen! lg,drea1986


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