Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Kosten- gerne an alle

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Kosten- gerne an alle

Mitglied inaktiv

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Hallo Herr Dr. Bluni, hatte gestern mal wieder einen Termin bei FA und nun habe ich wieder 1001 Frage, diesmal eher technischer Natur. 1. Dass die Kosten für das Ersttrimestersreening selbst zu tragen sind, habe ich hier im Forum schon gelesen. Wie hoch können denn diese Kosten sein? Sind 185 EUR normal? 2. Es wurde mir auch eröffnet, dass die Kasse nur 3 US-Untersuchungen zahlt, einen am Anfang, einen in SSW 20 und einen in der SSW 30. Alle weiteren müsste ich mit 30,- pro US (oder 150,- EUR pauschal für alle) selbst zahlen. Nun irritiert mich das etwas, denn bei meiner ersten SS vor 3 Jahren war ich bei einer anderen Ärztin und die hat jedesmal geschallt und ich habe nix zahlen müssen. Grade zum Ende hin will man ja die Entwicklung irgendwie auch visuell sehen und das Geburtsgewicht etc kann ja auch erst anhand vom US ermittelt werden. Das würde ja dann alles wegfallen, wenn nach der SSW 30 kein US mehr gemacht würde. Ich finde das irgendwie seltsam. Ist das denn normal? 3. der vor. ET wurde auch nach hinten korrigiert um 3 Tage. Woran liegt das, ist das Baby zu klein? Der Termin vom Eisprung steht fest und auch beim Tag der Empfängnis gibt es keine Alternativen, warum also nimmt man dies nicht als fixen Termin? Kann denn der ET im Laufe der SS nochmal geändert werden? Herzlichen Dank ivonne


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Ivonne, 1. der Preis kann sogar bis auf 300 Euro hochgehen und insofern sind 180 Euro ein noch "guter" Preis. 2. das genannte "Problem" mit den „Wunschleistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen – nicht nur in der Schwangerschaft - ist sicher eines, welches in der letzten Zeit häufiger auftritt (und in Zukunft noch viel mehr) und ist nicht zuletzt auf eine fehlende oder falsche Information/Vorstellung der Schwangeren und auch einem Kommunikationsproblem zwischen behandelndem Frauenarzt oder Frauenärztin und Patientin zurückzuführen. Sicher ist es seitens des behandelnden Frauenarztes oder Frauenärztin notwendig, sich der Probleme und Ängste der Schwangeren/Patientin anzunehmen, ihr offen die Dinge zu erläutern, die eine reguläre Vorsorge beinhaltet und was darüber hinaus geht, und von ihr privat zu erstatten ist. Die moderne Frauenarztpraxis sollte sich natürlich als ein Servicebetrieb verstehen. Hierbei sollte der Partner - wenn von der Schwangere gewünscht - in die Gespräche und Untersuchungen mit eingebunden werden. Jede Schwangere/Interessierte kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ Im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Medizinisch gesehen, wissen wir, dass wir durch das häufige Ultraschallen eben nicht zu einer weiteren Reduzierung an Frühgeburten oder Fehlbildungen beitragen und deshalb gibt es in anderen, hoch entwickelten Ländern aus gutem Grund noch nicht einmal diese drei Ultraschalluntersuchungen. Der Glaube, dass mit der Häufigkeit und Anzahl der Untersuchungen (auch per Ultraschall)mehr Benefit verbunden ist, ist hier in Deutschland offensichtlich fest verwurzelt. Die Zukunft unseres Gesundheitswesens wird aber sicher gar keinen anderen Weg erlauben als viel mehr evidence based medicine zu betreiben (sprich die Dinge zu veranlassen, die medizinisch sinnvoll sind), nicht zuletzt, um die Medizin in Deutschland noch bezahlbar zu machen, denn wenn von den Frauen gewünscht wird, dass auch später noch andere Frauen Untersuchungen ohne Eigenanteil erhalten, dann sollte sich über die Ärzte gefreut werden, die eben nicht alles auf Kosten der Krankenkassen veranlassen, denn dann wird noch schneller in der Kasse der Krankenkassen Ebbe sein. Man sollte hier wissen, dass eine solche Leistung, auch, wenn sie auf Überweisung erfolgt, natürlich nicht umsonst ist. Sie wird dann nur zu Lasten der anderen Beitragszahlerinnen abgerechnet. Ausnahmen hiervon gibt es eigentlich nicht. Dass diese Vorgabe "schon mal" von dem ein oder anderen "umschifft" wird, ist bestens bekannt. 3. unabhängig von den Angaben der Schwangeren hinsichtlich des Datums der letzten Regel oder vom vermeintlichen Termin der Befruchtung berechnet der frühe Ultraschall immer noch am genauesten das Schwangerschaftsalter und den Entbindungstermin. Und so kann es gut sein, dass hier in der frühen Schwangerschaft eine Korrektur notwendig war/ist. Hiervon zu unterscheiden sind frühe Wachstumsminderungen (Retardierungen), die allerdings eine Bedeutung in dem Sinne haben, als dass Sie ein Hinweis auf eine nicht reguläre Entwicklung sein könnten. Deshalb erfolgt die Berechnung des Schwangerschaftsalters und des Entbindungstermins in etwa in den ersten drei Monaten. VB


Mitglied inaktiv

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1. das sog. "Ersttrimesterscreening" ist eine Wahlleistung, 180€ liegen im normalen Bereich. 2.Die 3 vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen sind vollkommen ausreichend. "Grade zum Ende hin will man ja die Entwicklung irgendwie auch visuell sehen " entspricht dem "Babyfernsehen", warum soll die Versichertengemeinschaft das zahlen? Das Geburtsgewicht wird anhand von Ultraschalluntersuchungen nur höchst ungenau bestimmt. Die Ärztin, die ohne Zuzahlung mehr Untersuchungen als vorgesehen gemacht hat tat das sicher nicht umsonst, sondern hat dies der Kasse in Rechnung gestellt - mit welcher Begründung sei mal dahingestellt. 3. Eine Verschiebung des ET um 3 Tage ist unerheblich


Mitglied inaktiv

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Hallo Andrea6, also da frage ich mich bei ganz anderen Sachen, warum die "Versichertengemeinschaft für irgendwas zahlen soll". Wenn ich das schon höre! Ich zahle seit Jahren Unsummen in die Versicherung ein, ohne erhebliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, ich bin quasi nie krank, da wird so ein bisschen "Babyfernsehen" wie Du es so schön nennst, ja wohl nicht zu viel verlangt sein.


Mitglied inaktiv

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Doch, ist zuviel verlangt. Die Krankenkasse ist nicht dafür da, private Bedürfnisse zu stillen. Außerdem geht es nicht nach dem Prinzip "ich habe mehr eingezahlt als ich in Anspruch genommen habe, also darf ich mich da und dort ein bißchen mehr bedienen". Es trifft sicher zu, daß für z.T. unnötige Dinge gezahlt wird, das macht es aber auch nicht besser...


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mein Gott, nun entspann Dich mal! Schönen Tag noch!


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Bin zum Glück vollkommen entspannt... ;-)


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