Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Ist Röteln-Immunität bei meinem Befund anzunehmen?

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Ist Röteln-Immunität bei meinem Befund anzunehmen?

Maria.82

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Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich habe eine Frage bezüglich der Immunität gegen Röteln. Während meiner Kindheit wurde eine Rötelnerkrankung durch meinen Hausarzt diagnostiziert. Nachfolgend wurde ich nicht mehr gegen den Rubellavirus geimpft, da ich eine vorliegende Immunität angenommen habe. Ich habe bereits eine Schwangerschaft hinter mir und vor einem guten Jahr entbunden. Im Mutterpass wurde damals folgendes vermerkt: Röteln-IgG: >400IU/ml, positiv, Röteln-IgM: grenzwertig, Immunität: siehe Befund. Diese Angaben wurden mit Textmarker hervorgehoben. Meine Ärztin sagte damals, sie habe noch mal "dort" angerufen (ich gehe davon aus, damit war das Labor gemeint) und ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen. Das habe ich auch nicht getan. Ich habe mir allerdings eine Kopie des Befundes geben lassen. Aus dieser geht für mich nicht eindeutig hervor, ob nun eine Immunität anzunehmen ist oder nicht. Ich verstehe ihn so, dass anhand der Werte überprüft wurde, ob möglicherweise eine damals aktuelle oder zeitlich nahe Infektion vorlag. In dem Befund steht hinter IgG und IgM (Siemens), so wie Methode: LIA. Außerdem ist Röteln-IgG-Avidität: 75.0% vermerkt. hinter dem IgG-Wert steht, zusätzlich zu >400.0 IU/ml, < 5.0-10.0 Zudem ist folgendes erläutert: Röteln-IgM-Antikörper positiv, aber hohe IgG-Avidität (>50%). Die hohe Avidität schließt mit großer Wahrscheinlichkeit eine primäre Röteln-Infektion in den letzten vier Monaten aus. Nun frage ich mich, was das bezüglich meiner Immunität bedeutet. Es sind ja offensichtlich sogar zahlreiche Antikörper vorhanden. Bedeutet das, dass eine Immunität vorliegt? Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichem Gruß Maria


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Maria, das ist unter normalen Umständen bedeuten, dass Immunität vorliegt, wenn eine solche Infektion stattgefunden hatte. Im Zweifel können Sie das nur über eine erneute Blutuntersuchung prüfen lassen. Herzliche Grüße VB


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