Mitglied inaktiv
Ich arbeite in einer Einrichtung mit Kindern in der ab und an diverse Infektionskrankheiten die unter das Infektionsschutzgesetz, IfSG, fallen. Ist es möglich auf Grund dieser Krankheiten die vorkommen vom FA einn Beschäftigungsverbot für einen bestimmten Zeitraum zu bekommen.
Hallo, das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. VB
Mitglied inaktiv
bei mir war es ähnlic. ich bin arzthelferin und durfte während der SS kein blut abnehmen spritzen od impfungen machen