Klara1977
Guten Abend Herr Dr. Bluni, ich wende mich an Sie als erfahrenen Frauenarzt mit langjähriger Praxistätigkeit zum Thema Schwangerenvorsorgeuntersuchung. Aktuell befinde ich mich in der 37. SSW (36+5). Diesen Montag (36+1) war ich zu regulären Vorsorge bei meinem Frauenarzt. Hier wurde wie bei meinen bisherigen Vorsorgeuntersuchungen CTG geschrieben. Da die Kleine im Bauch zu diesem Zeitpunkt Ihre Wachphase hatte, war sie komplett aktiv während der 30 Minuten. Das zeigte sich beim CTG auch an einer erklärbaren erhöhten Basalfrequenz. Mein Frauenarzt fand dies auch nicht bedenklich, bestellte mich für gestern dennoch zum Kontroll-CTG. Dieses war dann wieder normal und wurde mit einer optimalen Punktzahl F10 bewertet. Zur nächsten Vorsorgeuntersuchung wurde ich nun in knapp 14 Tagen bestellt. Zu diesem Zeitpunkt befinde ich mich dann schon in der 39. SSW. D.h. in der 38 SSW findet keine Kontrolle statt, weder CTG noch Ultraschall oder vaginale Untersuchung. Ist dieser fast 14-tägige Kontrollrhythmus besonders hinsichtlich CTG nicht etwas zu groß? Sollte nicht gerade in den letzten Wochen vor errechneten Entbindungstermin engmaschiger mit CTG das kindliche Befinden kontrolliert werden? Was ist wenn in dieser Zeit die Versorgung über eine verkalkte Plazenta nachlässt und das Kind nicht mehr versorgt wird und man bicht rechtzeitig bei Problemem reagieren kann. Eine Doppleruntersuchung (umbilikal und fetal) hat vor 10 Tagen im Krankenhaus stattgefunden, diese war absolut in Ordnung. Wie haben Sie den Rhytmus der CTG Kontrollen ab der 37. SSW während ihrer Praxistätigkeit gehandhabt? Gibt es hier für alle Frauenärzte einheitliche Richtlinien? Muss ich mir Sorgen machen, dass der Kontrollrhythmus bei meinem Frauenarzt zu groß ist? Bitte haben Sie Verständnis für diese Frage, aber ich möchte nicht, dass auf den letzten Metern der Schwangerschaft etwas schief geht und mögliche Versorgungsprobleme nicht rechtzeitig erkannt werden. Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort. Herzliche Grüße Klara
Liebe Klara, Hier kann ich Sie beruhigen, denn es gibt ganz klare Richtlinien, aber die sehen sicher anders aus, als es sich die meisten Schwangeren in Deutschland vorstellen mögen. 1. ab der 32. SSW sind 2wöchige Kontrollen vorgesehen. Darin sind weder eine Tastuntersuchung, noch ein Ultraschall, noch ein CTG vorgesehen, wenn es keine Besonderheiten aus der Vorgeschichte oder den aktuellen Befunden gibt. 2. auch sehen Mutterschaftsrichtlinien bei regulärem Verlauf der Schwangerschaft kein routinemäßiges Schreiben eines CTG vor. Diese ist den Situationen vorbehalten, in denen sich eine medizinische Indikation ergibt (Wachstumsminderung, auffälliges CTG, Plazentainsuffizienz, Präeklampsie, etc.). Der Originaltext der Mutterschaftsrichtlinien lautet dazu unter Abschnitt B 4 wie folgt: „Kardiotokographische Untersuchungen können in der Schwangerenvorsorge nicht routinemäßig durchgeführt werden. Sie sind nur nach Maßgabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt“ Die Indikationen für das CTG können Sie in der Anlage 2 (zu Abschnitt B. Nr. 4 c der Mutterschafts-Richtlinien) nachlesen. VB Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-550/Mu-RL_2011-05-19.pdf (Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) in der Fassung vom 10. Dezember 1985, (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 60 a vom 27. März 1986) zuletzt geändert am 19. Mai 2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 124, S. 2894 in Kraft getreten am 19. August 2011), letzter Abruf:6.1.2012
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