Mitglied inaktiv
oder warum bekam ich noch keine antwort??? noch einen schönen sonntag!!!!
Hallo, bitte verzeihen Sie, wenn ich Ihre Frage vergessen habe, aber dieses ist sicherlich kein Hinweis darauf, dass wir Ihr Anliegen nicht ernst nehmen. Nun zu Ihrer Frage. Erstens werden wir bei einem so jungen Paar sicherlich zwei Jahr warten, bis dass weitere Maßnahmen der Diagnostik oder Therapie ergriffen werden. Wenn bereits festgestellt wurde, dass hormonell bei Ihnen - was auch zu erwarten war - in Ordnung ist, dann ist das doch schon mal beruhigend. Sofern Sie dennoch den Wunsch hegen, sich schon frühzeitig in ein Kindderwunschzentrum zu begeben, um dort -welche Maßnahmen auch immer - in Anspruch zu nehmen, so kommt hier die aktuelle Rechtssprechung zum Tragen: ein Leistungsanspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung besteht demnach nur für GKV-Versicherte (gesetzlich Versicherte), die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Dabei haben Frauen höchstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und Männer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres einen Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung. Das bedeutet, vor dem 25. Lebensjahr werden Sie alle Kosten in dem Zusammenhang komplett selber tragen müssen. VB
Mitglied inaktiv
o.t.