Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

geplante SS

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: geplante SS

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Hallo Dr. Bluni, wir planen ein drittes Kind . Meine Hebamme hat mir empfohlen reine Folsäure zu nehmen , möglichst schon vor der SS. Muss man das komplett selbst zahlen?? Ist vorher eine fachärztliche Untersuchung anzuraten, ich habe keine Beschwerden. Vielen dank für ihre Hilfe Barbara


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Barbara, Folsäure ist schon bei Kinderwunsch bzw in der Schwangerschaft ratsam. Für alle Frauen ohne Risiko (Patientin mit Epilepsiemedikamenten, Kindern mit einer Spina bifida oder ähnlicher Fehlbildung) werden 0,4 mg/Tag empfohlen, ansonsten 5 mg. Wenn die Frau mehr nimmt, schadet das aber nicht. Es sollte dann zumindest bis Ende der ersten drei Monate eingenommen werden, da aber ein gewisser Folsäuremangel bestehtbleibt, kann die Schwangere die zusätzliche Folsäure auch darüber hinaus bedenkenlos einnehmen. Neuere Untersuchungen stützen die Vermutung, daß eine gute Versorgung mit Folsäure in der Frühschwangerschaft das Risiko für Neuralrohrschäden, d. h. einen offenen Rücken des Kindes, Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten und ähnliche Fehlbildungen mindert. Die prophylaktische Gabe von Folsäure - übrigens ebenso wie von Jodid - in der Schwangerschaft ist keine Kassensleistung. In einem Antrag des Berufsverbandes der Frauenärzte vom 19.10.1999 an den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wurde um eine Änderung der Arzneimittelrichtlinien gebeten, um die Substitution von Jodid in der Schwangerschaft und Stillzeit Teil der gesetzlichen Krankenversicherung werden zu lassen. Dieses wurde mit Beschluss vom 30.11.1999 jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die Primärporphylaxe nicht Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen sei. In einer Änderung der Sonstige Hilfen-Richtlinien des Bundesaausschuss der Ärzte und Krankenkassen vom 23. Oktober 1998, (nachzulesen im Deutschen Ärzteblatt 96, Heft 3, 29.1.1999) heißt es im Abschnitt B. Empfängnisregelung, Nr.6: „Bei bestehendem Kinderwunsch sollen in die Beratung Hinweise zur Prophylaxe von Neuralrohrdefekten durch Folsäure einbezogen werden. Dabei sind auch Hinweise zur Ernährungsberatung einzubeziehen. Die Verordnung von Folsäure-Präparaten zur Prophylaxe zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ausgeschlossen.“ VB


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