victoriagardella
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, auch ich würde gerne in einer etwas "delikateren" Angelegenheit ihren Rat einholen. Meine Tochter ist jetzt 8 Monate alt und noch ist die Vaterschaft nicht geklärt. Mit dem vermeintlichen Vater wurde ein privater seriöser Vaterschaftstest durchgeführt, bei der Probenentnahme war ich selbst jedoch nicht zugegen (Wohnortentfernung ca. 700km). Das Testergebnis war negativ. Was mich an der ganzen Sache stutzig macht, ist folgendes- der Befruchtungszeitpunkt wurde nach mehreren Frühultraschalls (von mind. 3 Gynäkologen) zw. den 15.-17.Mai 2011 errechnet (Herzaktion bei 6+3, SSL immer passend). Verkehr fand mit dem möglichen Vater 1 am 13.Mai statt. Mit dem möglichen Vater 2 allerdings erst am 27.Mai. Die Differenz zum errechneten Befruchtungszeitpunkt beträgt also beim zweitmöglichen Erzeuger 10-12 Tage. Meine Tochter kam 2 Tage vor ET (22.2.12) spontan zur Welt, sie war glatt, hatte so gut wie keine Lanugobehaarung mehr und auch Käseschmiere fand sich fast gar keine. Fruchtwasser war auch nur noch sehr wenig vorhanden. Dies alles spricht ja für eine termingerechte Geburt. Ich frage mich nun also, ob der wahrscheinlichere Vater 1 mich bei dem Test betrogen hat und das abgegebene genetische Material nicht von ihm stammte. Oder wäre es möglich, dass 3 Gynäkologen sich unabhängig voneinander um 10-12 Tage verrechnen/ "verschallen" können? Da der mögliche Erzeuger 2 sich nach meiner Benachrichtigung (hatten nur noch sporadisch über ein soziales Netzwerk Kontakt, leider habe ich keinen Nachnamen) komplett rar gemacht hat, ist dies sehr wichtig für mich... ehe ich vor Gericht ziehe um seine Daten über den Mobilfunkbetreiber einzuklagen; bzw. einen gerichtlichen Vaterschaftsstest bei Erzeuger 1 durchzusetzen, der dann wohlmöglich negativ ausfällt. Danke im Voraus, für ihre Antwort.
Hallo, bei den durch die drei Frauenärzte berechneten Zeitraum, der für die Befruchtung in Frage kam und sich aus den frühen Ultraschalldaten berechnete, gehe ich nicht davon aus, dass diese sich hier alle irrten. Dennoch wird im Zweifel immer nur das Vaterschaftsgutachten, bei dem aber von einer unabhängigen Person genetisches Material von den in Frage kommenden Personen entnimmt, Klärung herbeiführen. Liebe Grüße VB
Juli Mami
hallo victoriagardella, ich habe gerade deinen beitrag hier durch zufall gesehen und ich möchte dich bitten, mir eine mail zu hinterlassen... ich möchte mich gerne mit dir austauschen... lg juli mami
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