Dini4
Sehr geehrter Herr Doktor! Mich interessiert wie das mit Geburtseinleitungen so funktioniert. Ab wann und wie genau werden diese durchgeführt? Kann man als Mutter auf eine Einleitung bestehen wenn gesundheitlich kein Grund dafür vorliegt? Vielen Dank! Mfg Dini
Hallo, 1.bisher gibt es für die Einleitung einer Geburt klare medizinische Indikationen und eine solche Einleitung ist nun auch nicht zu jedem Zeitpunkt möglich, kann dann sogar, wenn die Rahmenbedingungen noch nicht entsprechend sind, mit Risiken verbunden sein. Insofern ist hier immer eine Abwägung seitens des Arztes bzw. der Entbindungsklinik notwendig und sinnvoll. Sofern es Mutter und Kind gut geht, wird empfohlen, nach ungefähr 7 Tagen Überschreitung des Geburtstermins mit einleitenden Maßnahmen anzufangen, es sei denn, es lägen besondere medizinische Gründe vor. 2. Dieses kann die Verabreichung von Nelkenöltampons, Scheidentabletten oder eines Gel sein, welche(s) den Muttermund erweichen und auch die Wehentätigkeit anregt. Es können Tabletten sein oder ein Wehentropf , bei dem über eine Infusion Wehenmittel in kontinuierlich steigernder Dosis verabreicht wird. Das Ganze ist abhängig vom geburtshilflichen Befund, der Frage, ob es in der Vorgeschichte bereits einen Kaiserschnitt gab und dem Management der Klinik, welches von der ein zur anderen Klinik schon mal variieren kann. Die Wehen bei Geburtseinleitung müssen im Übrigen nicht schmerzhafter sein, als wenn sie natürlich eintreten und man hat mit der Periduralanästhesie (PDA) heute sehr gute Möglichkeiten, die Geburtsschmerzen zu lindern. 3. die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. hat im Februar 2010 die Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung in einer S1-Leitlinie neu gefasst. Die Empfehlung zur Überwachung des Feten ab 40+0 SSW beinhaltet dabei: -eine Ultraschalluntersuchung mit Bestimmung der Maße und des Gewichtes des Feten und Fruchtwassermenge. Die Bestimmung sollte am Termin erfolgen, sofern nicht innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen zuvor eine Ultraschalluntersuchung stattgefunden hat. Diese dient dem Ausschluss einer chronischen Plazentainsuffizienz mit Wachstumsminderung -in 3-täglichen Abständen soll die sonographische Bestimmung der Fruchtwassermenge erfolgen. Die Überprüfung der Herzaktion des Feten kann durch die Registrierung eines Ruhe-CTGs vorgenommen werden. -bei geburtshilflich reifem Befund (Bishop Score > 6) ist eine Geburtseinleitung eine mögliche Option, sofern die Schwangere den Wunsch hierzu äußert. Diese Leitlinie sagt, dass somit gewichtige Gründe bestehen, allen Schwangeren die Einleitung möglichst bald ab 41+0 SSW zu empfehlen Bei der Aufklärung der Eltern sollte jedoch beachtet werden, dass die Risikoerhöhung hinsichtlich perinataler Mortalität bei abwartendem Verhalten nach 41+0 SSW zwar signifikant ist, sich die absoluten Zahlen aber immer noch in einem sehr niedrigen Bereich bewegen. Wird nach 41 SSW abgewartet, so bedarf es der sorgfältigen Aufklärung über die entsprechenden Risiken von Mutter und Kind. In diesem Zeitraum erfolgt die Überwachung 2-3-täglich durch Beurteilung der Fruchtwassermenge und durch das CTG Quelle: http://www.dggg.de/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ (Aktuelle Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), letzter Abruf:19.2.2011. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann dir mal erzählen, wie es in meinem KH gemacht wird, das hab ich diese Woche erst bei der Vorstellung gefragt. Also es gibt verschiedene Mittel meist fangen sie mit Zäpfchen an, oder auch Infusion. Je nachdem wie schnell dein Körper darauf reagiert. Ab 1 Woche nach ET wird eingeleitet, wenn mit der und dem Kind alles OK ist. In meiner Klinik kann ich darauf bestehen, dass eben nach 1 Woche eingeleitet wird, auch wenn medizinisch noch alles OK ist. Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen! Alles Gute!
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