Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Feinultraschall in der 21 ssw

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Feinultraschall in der 21 ssw

Secses

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Hallo Herr Dr. Bluni, lt. meiner Krankenkasse kann man sich in der 21 ssw anstatt für einen normalen Ultraschall auch für einen erweiterten Ultraschall/Feinultraschall entscheiden bei dem auch die Organe angeschaut werden. Es sollte von einem Arzt gemacht werden der die nötige „Qualifikation“ besitzt. Sollte der eigene Frauenarzt diese nicht besitzen wird zu einem Spezialisten überwiesen. Ich hatte bereits das Ersttrimesterscreening bei einem Spezialisten für Pränatale Diagnostik - hier war alles in Ordnung. Allerdings habe ich das auf „eigenen Wunsch“ gemacht und habe diese Untersuchung natürlich auch selbst bezahlt. Mein Frauenarzt ist sicherlich gut aber da er kurz vor der Rente steht hat er ein etwas „veraltetes“ Ultraschallgerät. Aus diesem Grund möchte ich gerne diesen Feinultraschall, den die Krankenkasse ja offensichtlich in dieser Woche auch bezahlt, beim Spezialisten für Pränatale Diagnostik durchführen lassen. Kann ich denn diese Überweisung von meinem Frauenarzt verlangen, auch wenn er vielleicht sagt das ist unnötig und er kann den Ultraschall selbst durchführen? Ich möchte hier natürlich meinen Frauenarzt nicht kränken aber ich bin bereits 36 Jahre alt und würde mich mit einem Spezialisten mit den besten Geräten sicherer fühlen. Vielen Dank vorab! LG


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, zusätzlich zu den 3 Pflicht-Ultraschalluntersuchungen ("Basis-Ultraschall") in der regulär verlaufenden Schwangerschaft, die zwischen 9.-12.SSW 19.-22.SSW 29.-32.SSW in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind, gibt es seit Sommer 2013 eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung, die jede Schwangere zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann. Diese nennt sich "erweiterter Basis-Ultraschall" und kann durch die Frauenärztin/Frauenarzt, die dazu eine zusätzliche Qualifikation erworben haben, durchgeführt und abgerechnet werden. Inhaltlich geht es darum, zusätzlich auf bestimmte Auffälligkeiten fetaler Strukturen zu achten. Konkret wird genauer geschaut nach den Hirnkammern, dem Herzen, der Harnblase und der vorderen Bauchwand. Das darf aber sicher nicht darüber hinwegtäuschen, dass dabei der "durchschnittliche Arzt in der Frauenarztpraxis" nicht annähernd die Qualifikation des Spezialisten für Pränataldiagnostik hat oder erlangen wird und dass diese zusätzliche Untersuchung nicht zu verwechseln ist mit dem Missbildungsultraschall zwischen 19.-23.SSW, der durch den Spezialisten für Pränataldiagnostik in dem entsprechenden Zentrum für Pränataldiagnostik angeboten und durchgeführt wird. Nur bedarf es eben für letzteren immer einer Indikation und Überweisung durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt. Liebe Grüße VB


Secses

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Habe soeben mit der Pränatalen Praxis telefoniert. Lt. dortiger Aussage entscheidet es mein Frauenarzt ob er mir die Überweisung gibt oder nicht. Ist das tatsächlich so? Habe ich keine freie Arztwahl und kann auf diese Überweisung bestehen da diese Untersuchung doch zum Kassenangebot gehört?


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