Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni Ich habe 3 Fragen an Sie. 1. Kann man auf dem US eigentlich erkennen, ob es sich um eineiige oder mehreiige Drillinge handelt ? 2.Wie ist dasmit dem Mutterschutz bei einer Drillingsschwangerschaft? 3. Wie verhält es sich mit dem Wachstum bei Drillingen.Entspricht es dem Wachstum wie bei einer "normalen" SS oder hinken Drillinge etwas hinterher? Danke im voraus Heike
Liebe Heike, die erste Frage, wird wie bei den Zwillingen auch beantwortet: es gibt es eine Reihe von Möglichkeiten (in der Frühschwangerschaft und unmittelbar nach der Geburt mit Untersuchung der Eihautverhältnisse, die Ein - oder Zweieiigkeit festzustellen. Häufig kann man bereits in der Frühschwangerschaft erkennen, ob sich die Zwillinge in zwei getrennten Fruchtblasen entwickeln (dann sind sie fast immer zweieiig) oder ob sie von einer gemeinsamen äußeren Hülle umgeben sind (eineiige Zwillinge). Jedoch sollte daran gedacht werden, dass es hier auch zu Verschmelzungen kommen kann, so dass man dann nicht mehr eindeutig sagen kann, ob die Kinder ein- oder zweieiig sind. Eineiige Zwillinge entstehen, wenn sich die Eizelle teilt, nachdem sie befruchtet wurde. Man nennt sie daher auch monozygot (aus einer Eizelle entstanden). Bei eineiigen Zwillingen unterscheidet man die Entwicklungsform aus medizinischer Sicht nach dem Teilungszeitpunkt der befruchteten Eizelle. 2. zum Mutterschutz bei Mehrlingen/Frühgeburten sagt das GEsezt folgendes: a. Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 , der nicht in Anspruch genommen werden konnte. b. Nach einer Frühgeburt erhöht sich der normale Mutterschutz von 8 Wochen auf 12 Wochen. Darüber hinaus steht der Mutter - bereits nach dem altem Recht - zusätzlich der Zeitraum zu, der nach § 3 Abs. 2 MuSchG (6 wöchiges Beschäftigungsverbot vor der Entbindung) nicht in Anspruch genommen werden konnte, so daß einer Mutter bis zu 18 Wochen Mutterschutz zustehen kann. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. 3. das Wachstum sollte, wie das der Einlinge sein,wobei die Drillingen sicher ein erhöhtes Risiko für ein nicht reguläres Wachstum haben. VB
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