Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Depressionen durch Mobbing,und nun??? (sehr lang)

Frage: Depressionen durch Mobbing,und nun??? (sehr lang)

Mitglied inaktiv

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Hallo Dr. Bluni. Ich bin in der 13 Woch schwanger. Nun arbeite ich im Kiga und war die ersten 6 1/2 Wochen Krankgeschrieben, seit letzte Woche konnte ich wieder arbeiten, hatte mich sehr gefreut, da ich gegen alle Krankheiten Immun bin und somit keine Angst haben mußte. Nun ist es aber so das dort niemand mehr mit mir spricht und mich alle ignorieren. Begründung: Ich war so oft krank und sie mußten für mich mitarbeiten und nun wäre ich ja wohl auch mal dran. Es ist also so das ich mit 20- 30 Kinder alleine draußen bin und meine 8 Kolleginen sitzen mit 30 Kindern drinnen und halten Kaffeekränzchen!! Komme ich in einen Raum hören alles auf zu reden. Selbst meine Chefin meinte ich solle doch zusehen ein Beschäftigungsverbot zu bekommen, damit sie endlich jemand neues einstellen können. Zur Vorgeschichte muss ich sagen das ich nach dem Tot von meinem Vater (1998) lange in therapeutischer Behandlung war. Nach der ersten FG 2005 hatte ich schwere Depressionen (bekam dann Therapie und Antidepressiva) ging ca 1 Jahr. Nach der zweiten FG im Juni diesen Jahres habe ich dann Tabletten genommen und habe es gerade noch so geschafft,war dann für 2 Tage in einer Psychiatrischen Klinik, bin aber auf eigenen Wunsch gegangen. Nach dem ganzen war ich natürlich öfter als andere mal Krank, aber dürfen sie mich trotzdem so Quälen. Bin schon wieder völlig am Ende. Was kann ich machen oder was könnte mein FA machen? Kann ich wegen Depressionen ein Beschäftigungsverbot bekommen?? Vielen Dank Yvonne


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Yvonne, 1. das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. 2.wichtig wäre, dass man hier auch mit den Verantwortlichen - am besten im Beisein einer neutralen Vertrauensperson - das Gespräch sucht und ganz klar auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verweist, die einzuhalten sind. Zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


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Du wirst auf jeden Fall ein BV bekommen! ...aber dafür musst Du UNBEDINGT bald zu Deinem FA gehen! Alles Liebe, Sagraha


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Hallo, hey das ist ja schrecklich. Aber ich sage dir eins... so doof sich das anhört oder sonstewas....!!!! Hör da auf zu arbeiten, denk an dein Baby und vor allem aber an DICH! Lass diese hinterhältigen unsensiblen Klatschweiber hinter dir und mach dort keinen Tag lanänger als nötig. Was soll der Arzt tun? Dich vollpumpen mit Tabletten? Du bist schwanger du brauchst jetzt Entspannung und keine Tabletten. Arbeiten ist ja okay, aber nicht in diesem Umfeld. NEIN!!! Das beste ist immer die Leute die so sind... direkt drauf anzusprechen, selbstsicher und fordere sie heraus. Allein haben sie nämlich Angst sich damit auseinanderzusetzen. Aber geminsam glauben sie sie wäre die Besten. Solche Menschen, egal in welcher Hinsich, sind einfach nur schwach und armselige kleine Mitläufer. Trauen sich nicht direkt und allein dicvh anzusprechen aber tuscheln hinter deinem Rücken. Also würde mir das passieren ich hääte ne Wut und würde sie einzeln drauf ansprechen. Sollst mal sehen wie kleinlaut sie dann sind. Geh zum Arzt deines Vertrauens und schildere alles wie hier auch. Und dann "erhebe dich selbstbewußt" und zeige ihnen das du wer bist und zeige deinen Schmerz NICHT!!!! Ach wie mich das aufregt. Gibts sowas wirklich? Und das im kiga? Am besten du gehts morgen sofort zum Arzt und beendest dieses Kapitel. Dann wirst du sehen wie gut es dir geht. Schreib mal was rausgekommen ist.... Okay? Alles Liebe


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Hallo, also wenn ich in deiner Lage wäre, könnte ich da keine Minute länger arbeiten. Du bist jetzt schwanger und das sollte auch eine schöne Zeit für dich sein. Wenn du es nur irgendwie möglich machen kannst, würde ich die Arbeit an den Nagel hängen und einen Neuanfang machen. Liebe Grüsse....


Mitglied inaktiv

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Hallo. Möchte mich für die sehr informative Antwort bei ihnen bedanken. Vielen Dank.


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