Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Chorionzottenbiopsie....Flitterwochen...

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Chorionzottenbiopsie....Flitterwochen...

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Hallo ich habe eine Frage, ich habe am Mittwoch eine Chorionzottenbiopsie und wir wollten eigentlich am 25.11. in die Flitterwochen reisen. Jetzt meine Frage, ist das nach einer CB noch möglich?? (wir reisen in die dom.rep. 10 h Flug) Freundliche Grüße Bine


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Hallo Bine, 1. meist wird der Frau nach der Punktion empfohlen,sich für eine halbe bis eine Stunde in der Abteilung/Praxis auszuruhen und dort zu bleiben. Bei ihrem Frauenarzt sollte die Frau sich zu einer Kontrolluntersuchung im Verlauf der folgenden Tage vorstellen. Allgemein wird eine körperliche Schonung für zwei bis drei Tage empfohlen. Die Frauen sollten neben Spazierengehen nur leichte körperliche Arbeiten verrichten. Beim Auftreten von Beschwerden (Schmerzen, Blutungen, Fruchtwasserabgang, Unwohlsein), sollte sie sich kurzfristig mit ihrem behandelden Frauenarzt oder ihrer Frauenärztin in Verbindung setzen. Bitte klären Sie in jedem Fall in der Einrichtung auch, wie diese zu dem Vorhaben des Fluges steht. 2. ehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt ist das Fliegen auch in der Schwangerschaft erlaubt. Dieses gilt auch für die Frühschwangerschaft, wobei das zweite Schwangerschaftsdrittel sicher am unbedenklichsten ist. Immer wieder geäußerte Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen haben sich in keiner der großen Studien bestätigen können. Dieses bezieht auch Langstreckenflüge mit ein. Wenn es aus frauenärztlicher Sicht auf Grund etwaiger Risiken oder Ereignisse in der Schwangerschaft Einwände gibt, sollte vom Fliegen selbstverständlich abgeraten werden. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe - laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, - und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen wären z.B. -Flug in Terminnähe -Neigung zu Fehl- oder Frühgeburten in der Vorgeschichte -Starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -Herzkreislauferkrankungen -Angst beim Fliegen -mehr als 120.000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland und in die USA bitte daran denken rechtzeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. 3. in der Schwangerschaft sollten die Reiseziele nicht nur wegen möglicher Durchfallerkrankungen schon gut ausgewählt werden, wenn es um Fernreisen geht. Darüber hinaus sollte sich die Schwangere darüber im Klaren sein, dass die medizinische Versorgungslage in ferneren Ländern nicht unbedingt deutschen Standards entspricht. Wie das im Detail ist, sollte die Frau am besten vorher in Erfahrung bringen. Bei Durchfallerkrankungen sind die üblichen Behandlungen mit Flüssigkeitsersatz und ggf. mit Antibiotika angezeigt. Zur Frage, welche Maßnahmen/Verhaltensregeln zur Vermeidung von Durchfallerkrankungen angesagt sind, kann man folgendes empfehlen: Trinkwasser sollte nur aus verschlossenen Flaschen angeboten und getrunken werden Ost immer selbst schälen (möglichst nicht vom Buffet nehmen) Fleisch und Fisch sollten gut gekocht oder gebraten sein, (Muscheln meiden) Wegen der Gefahr von Toxinen in manchen Fischen sollte man bei einer „Algenblüte“ im Wasser besonders kritisch die Fische auswählen Zubereitete Speisen dürfen nicht bei Zimmertemperatur gelagert werden Eiswürfel in Drinks, Speiseeis und offene Getränke meiden Die Reisapotheke für Durchfallerkrankungen in der Schwangerschaft sollte die Wirkstoffe Ethacridinlactat und Tannalbumin enthalten. Zu konkreten Medikamenten sollte der behandelnde Arzt wegen der strengen Indikationsstellung beraten. In der Fachliteratur wird immer wieder eingehend darauf verwiesen, dass eine Schwangere möglichst nicht in Malaria-Endemiegebiete reisen sollte. Reist die Schwangere dennoch, weil es sich nicht umgehen lässt, sollten durch Expositionsprophylaxe Stiche der dämmerungs-und nachtaktiven Anopheles-Mücken vermieden werden. Dazu dienen ab Einbruch der Dunkelheit lange Hemden, lange Hosen, Strümpfe und Schuhe, Repellentien für Hände und Gesicht und Moskitonetze. Jede Tropenreisende sollte geimpft sein gegen Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln,Varizellen und Hepatitis A. Entsprechend der endemischen Situation des Reiselandes werden Prophylaxe bzw. Impfungen gegen Malaria, GelbfieberTyphus, Hepatitis B, Meningokokkenmeningitis Japan-B-Enzephalitis,Tollwut und Cholera empfohlen. Nach Möglichkeit sollten die Impfungen schon vor der Schwangerschaft verabreicht werden. Während der Schwangerschaft sind BCG, Masern, Mumps, Röteln und Varizellenimpfung kontraindiziert. Bei Auftreten von Fieber oder anderer Symptome bis zu 6 Monate nach der Rückkehr aus einem Malaria-Endemiegebiet muss unverzüglich eine Malaria ausgeschlossen werden. Die Malariaprophylaxe erfolgt als Expositionsprophylaxe und Chemoprophylaxe mit Resochin bzw. Resochin plus Proguanil. Mefloquin darf während der ersten 3 Monate der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Malariasschnelltests sind der mikroskopischen Beurteilung des Blutausstrichs unterlegen und insbesondere bei negativem Ergebnis für den ärztlichen Gebrauch nicht ausreichend verlässlich. 3.Die besten und tagesaktuellsten Informationen zu notwendigen Prophylaxen und Impfungen erhalten Sie beim Centrum für Reisemedizin unter http://crm.de und bei der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin unter http://www.dtg.org. Auf beiden Seiten werden praktisch tagesaktuelle Empfehlungen herausgegeben, auf die Sie sich verlassen können und es ist Ihnen möglich, praktisch nach jedem Reiseziel zu suchen. Ich hoffe, dass Ihnen dieses für Ihre geplante Urlaubsreise weiterhelfen wird. VB


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