Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich arbeite als Erzieherin in einer Kinderkrippe mit Kindern im Alter von 1-3 Jahren. Mußte einen Bluttest machen um meinen Immunstatus zu testen. Würde Ihnen nun gerne die Ergebnisse schildern vielleicht könnten Sie mir mitteilen,ob ich weiterhin arbeiten gehen darf mit diesen Werten?! Ich wäre Ihnen sehr dankbar,denn ich blicke da nicht wirklich durch :-( Hier die Werte: (hoffe ich hab es richtig abgeschrieben) Cytomegalie IgM : negativ Cytomegalie IgG : 491 Hepatitis B : negativ Masern IgM: 2.0 Masern IgG : 15.0 Mumps IgM : 1.0 Mumps IgG 14.0 Parvovirus B 19-Ak IgM : 0.11 Parovirus B 19-Ak IgG : 6.3 Rötelnvirus Ak IgM: negativ 1:32 & Rötelnvirus IgG: 20.7(niedrige Antikörperkonzentration) was heißt das nun für mich? V.zoster Virus -Ak IgM 1.0 V.zoster Virus-Ak IgG 31.0 Vielen Dank im voraus!! Liebe Grüße Setti
Hallo Setti, 1. bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier grundsätzlich keine Interpretation solcher Einträge/Werte/Befunde vornehmen können, da es leicht zu Übermittlungs- und Interpretationsfehlern kommen kann. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Untersucher(in) vor Ort zur Frage der Interpretation zu besprechen. Dieses wird Ihnen ganz bestimmt schnell Klarheit verschaffen. 2. man schaut bei der Laboruntersuchung der meisten Infektionen immer erst nach dem IgG. Wenn dieses negativ ist, heißt das, die Frau hatte nie eine Auseinandersetzung und hat auch keine Immunität. Ist das IgG positiv, hatte die Frau mal eine Auseinandersetzung. Um hier eine frische Infektion auszuschließen, wird dann das IgM bestimmt. Wenn IgM negativ ist, kann die Frau beruhigt sein; sie hätte Immunität und bräuchte dieses weder in der laufenden, noch in einer zukünftigen Schwangerschaft testen lassen. Allerdings kann es bei der Cytomegalie immer auch Re-Infektionen geben! 3. die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch. Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Dabei lässt der Nachweis einer bestimmten Konzentration spezifischer IgG-Antikörper im Serum auf eine ausreichende Immunität gegenüber einer Rötelninfektion schließen. Bei niedrigeren HAH-Titern (1:8, 1:16) wird zur Absicherung zusätzlich ein IgG-Test (enzyme-linked immunosorbent assay = EIA) durchgeführt. Die im EIA gemessenen IgG-Antikörper werden anhand eines WHO-Standards in IU bewertet. Bei einem Titer von 1:16 ist nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen. Hier dienen so genannte Referenzwerte für die quantitative Bestimmung des IgG (gemessen in mIU/ml) als Maßstab: 0-9,99 IU/ml NEGATIV 10,0-11,99 mIU/ml GRENZBEREICH, Kontrolle notwendig Größer 12,0 POSITIV Im Zweifel oder bei niedrigen Titerwerten wäre dann zunächst die beschriebene Kontrolle durchzuführen. Bei fehlender Immunität sollte eine Antikörperkontrolle bis zur 17.SSW erfolgen. Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels. 4. für Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter sind darüber hinaus in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz - MuSchRiV http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Gesetze/muschriv.pdf getroffen. Prinzipiell gelten diese Regelungen in Kindertagesstätten für alle werdenden und stillenden Mütter, also neben Erzieherinnen auch für andere Berufsgruppen wie Küchenmitarbeiterinnen und Reinigungskräfte. Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz_kinder.pdf finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. „Für alle Beschäftigte in der vorschulischen Kinderbetreuung mit direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern muss der Arbeitgeber nach Biostoffverordnung (http://lasi.osha.de/docs/lv23.pdf ) eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung veranlassen. Diese Vorsorgeuntersuchung umfasst eine Beratung, die Feststellung der Immunitätslage sowie das Angebot von fehlenden Impfungen gegen folgende Krankheiten: - Keuchhusten - Masern - Mumps - Röteln - Windpocken Zur Frage der Zytomegalie schreibt das as Amt für Arbeitsschutz in NRW dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. VB
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