Frage: Blutgruppen Fragen

Hallo, ich bin A reg Negativ in meiner ersten Schwangerschaft habe ich eine Spritze vom Frauenarzt bekommen damit keine unverträglichkeit bei einer neuen Schwangerschaft auftretten kann. Heute war ich im Krankenhaus wegen einer Ausscharbung wegen einer Fehlgeburt, nach dem ich wieder wach war bekam ich wieder eine Spritze mit diesen Mittel gegen unverträglihkeit. wieso bekam ich die nach der Schwangerschaft? Wieso bekam ich die nicht nach meiner esretn Schwangerschaft? Kann es sein das mein Baby gestorben ist weil ich die Spritze nicht bekam? Ich danke fürs lesen und über ihre Antworten Mit freundlichem Gruß Nina

Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 19:04



Antwort auf: Blutgruppen Fragen

Liebe Nina, 1. bei unterschiedlichen Rhesusfaktoren von Mutter und Vater kann das Kind rhesuspositiv sein und wenn die Mutter eben rhesusnegativ ist, kann bei einer entsprechenden Sensibilisierung des Immunsystems der Mutter (Blutaustausch zwischen Kind und Mutter) es zur Bildung von Antikörpern kommen, die bei einer darauf folgenden Schwangerschaft mit rhesuspositivem Kind zur Zerstörung der Blutkörperchen mit schweren Krankheitsbildern des Kindes einhergehen können. Um dieses zu verhindern, erhalten rhesusnegative Schwangere in der Schwangerschaft (und zwar auch schon in der ersten), nach Fehlgeburt, nach Eileiterschwangerschaft, nach stärkeren Blutungen, nach Fruchtwasserpunktion oder ähnlichem und nach Geburt eines rhesuspositiven Kindes eine Spritze Anti-D, um eventuelle Antikörper abzufangen. Dieses ist nachzulesen in den Richtlinien; im Netz zu finden unter http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/richtlinien/RL_Mutter.pdf Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ug) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der vor der Geburt erfolgten Anti-D-Prophylaxe sollte im Mutterpass dokumentiert werden. 2. die Fehlgeburt ist in aller Regel nicht auf eine nicht verabreichte Anti-D- Spritze zurückzuführen. 3. wenn das Kind bei Geburt rhesusnegativ ist, erhalten Sie auch keine Spritze. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 25.03.2009