Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

hipp-brandhub
Frage: Beschäftigungsverbot

Kati88

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Hallo, ich bin 30 Jahre alt und Morbus Chron Patientin seit 14 Jahren. Mehrere Teilresektionen etc. Der Chron verhält sich derzeit soweit ruhig abgesehen von Nierensteine und das ich extrem anfällig für Infektionen jeglicher Art bin und unter anderem an einem sehr anfälligen Magen leide. Jetzt bin ich in der 5W+3 und leide unter massiver Übelkeit und Erbrechen, dazu gesellt sich eine immer wiederkehrende Iliosakralgelenk Blockade (normalerweise werden diese mit Kortison Injektionen einer Bandage und Reizstromtherapie behandelt). Ich arbeite als PTA (stehende Tätigkeit) in einer Apotheke mit Schwerpunkt Zyto und TBC und hab jetzt schon den zweiten grippalen Infekt. Mein Chef möchte das ich ein volles Beschäftigungsverbot erwirke das sieht mein Arzt anders.Liegt dafür ein medizinischer Grund vor ? Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, das ist zumindest nicht wegen der beschriebenen vor Erkrankungen und Beschwerden alleine möglich. Dazu fehlen hier die juristischen Voraussetzungen, die Sie in unser Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot umfassend beschrieben finden. VB


Felica

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Dein AG kann dir ein BV aussprechen wegen der Arbeit wenn sie keine für dich geeignete Arbeit hat. Muss sie prüfen. Notfalls soll sich sich an das Gewerbeamt wenden wenn sie nicht weiß was möglich ist. Der Arzt nur wenn du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Und die Arbeit im direkten Zusammenhang steht. Der Arzt kann dir aber auch eine Krankschreibung ausstellen. Das würde ich jetzt vorziehen für die erste Zeit. Fraglich ist nämlich ob die derzeitigen Dinge ein BV seitens des Arztes rechtfertigt. Übelkeit und Erbrechen so eher nicht, das zählt zu den normalen Schwangerschaftsbeschwerden die zudem zeitlich begrenzt sind. Anders sähe es aus wenn auf der Arbeit Gerüche deine Übelkeit verschärfen würden. Ich würde sagen, deine Chefin hätte da den bessern Part zu, gäbe euch die Zeit es in Ruhe zu prüfen. Nach 6 Wochen würdest du dann ins Krankengeld rutschen, auf das EG hätte das aber keine Auswirkungen wenn es im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. AU wegen Infekt wäre also schlecht, ebenso wegen Schub beim M. Chron, AU wegen der Übelkeit und den Erbrechen wäre aber schwangerschaftsbegründet. Und hätte keine Auswirkungen. Falls noch nicht eh der Fall, wende dich wegen der Rückenproblemen bitte an einen Schmerztherapeuten. Es gibt Akkupunktur welche man auch als Schwangere machen kann, genau wie Krankengymnastik. Neben eben medikamentöser Behandlung. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Embryotox der Berliner Cheritee sollte das lösbar sein. https://www.embryotox.de/


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