Noodlefan
Hallo Hr. Dr. med. Bluni, ich war letzte Woche aufgrund vorzeitiger Wehentätigkeit stationär im Krankenhaus. Zerfixlänge war 3cm und Muttermund war stabil (29. Ssw). Mit verordneter Bettruhe ist eine rasche Besserung eingetreten. Muss nun Wehenhemmer einnehmen bis zur 34. Ssw. Beruflich bin ich Friseurin und stehe den ganzen Tag. Im Krankenhaus haben sie mir empfohlen mich körperlich zu schonen. War heute bei meiner Frauenärztin und habe sie auf ein Beschäftigungsverbot angesprochen. Sie nannte mir keine richtige Begründung und stellte mir keines aus. Bin jetzt nur krankgeschrieben. Jetzt wollte ich wissen, warum das nicht geht, wenn ich ja nicht mehr arbeiten soll aufgrund der drohenden Frühgeburt und langes Stehen vermeiden soll? Mit freundlichen Grüßen Noodlefan Und vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.
Hallo, es gibt für das Beschäftigungsverbot sehr strenge juristische Vorgaben. Das bedeutet, dass dieses nicht in einer Krankheitssituation ausgestellt werden kann, hier funktioniert nur die Krankschreibung. Ein Beschäftigungsverbot kann zum Beispiel dann ausgesprochen werden, wenn es am Arbeitsplatz Bedingungen gibt, die ganz offensichtlich gegen die Vorgaben im Mutterschutzgesetz verstoßen und bei der der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Herzliche Grüße VB
Felica
Weil du nicht arbeitsfähig bist wenn du liegen musst. Also Krankschreibung. Ist aber doch eh einerlei, weil ins Krankengeld kannst du doch gar nicht mehr rutschen. Du bekommst nun bis zum Mutterschutz dein normales Gehalt weiter. Für das Elterngeld spielt es auch keine Rolle. Wäre es länger wie 6 Wochen bis zum Mutterschutz würdest du ins Krankengeld rutschen, das fällt aber flach. Selbst in dem Falle würde es eben ein paar €uro weniger geben, aber weil schwangerschaftsbedingte Erkrankung wäre es für das Elterngeld auch ohne belang. Alles Gut also. Sehe es so, so kann niemand das angreifbare BV noch nachträglich einziehen.
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