Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot: stehen nun Verhandlungen mit dem Arbeitgeber an?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot: stehen nun Verhandlungen mit dem Arbeitgeber an?

DieKatha1984

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Hallo Herr Dr. Bluni, Ich war heute zum zweiten Ultraschalltermin bei meiner Frauenärztin. Sie hat berechnet, dass ich wohl 6+1 bin, soweit ist alles in Ordnung. Wir haben uns kurz über meinen Arbeitsplatz unterhalten. Ich arbeite als Sozialarbeiterin im ambulant betreuten Wohnen mit psychisch kranken Erwachsenen, bin (wie ein Pflegedienst) ambulant den ganzen Tag mit dem Auto unterwegs von Termin zu Termin. Ich habe mir deshalb große Sorgen gemacht, da das Klientel doch auch schwierig und zeitweise unberechenbar sein kann, die Wohnungen der Klienten teilweise zugemüllt und zugeraucht und ein hoher zeitlicher Druck ständig präsent ist. Ich bin immer im Alleinkontakt mit den Klienten. Meine FA hat mir daraufhin ein Beschäftigungsverbot für eine Woche ausgestellt, ich soll wiederkommen, wenn mein Chef den Arbeitsplatz nicht umstrukturiert. Nun glaube ich, dass mein Arbeitgeber in Diskussionen mit mir gehen wird, er hat mich schon gefragt, was denn los sei und warum ich mir nun auf einmal Sorgen mache, dass mir etwas passiert. Auf welche Kompromisse muss ich mich einlassen, wenn mein Chef mir Veränderungen anbietet? Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Ich glaube, dass meine Chefs mich als sehr zimperlich ansehen, da ich ja gesund bin und es bisher keine Komplikationen gab, aber ich will halt einfach kein Risiko eingehen... Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Vielleicht können Sie mir ja ein paar Tipps geben für die Unterhaltungen mit meinem Chef, ich fühle mich damit recht allein, da ich auch keine konkreten Richtlinien für die Beschäftigung von Schwangeren für meinen Fall finden konnte.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Katha, 1. die gelten für den Arbeitgeber zunächst einmal die Vorgaben im Mutterschutzgesetz und die können Sie unter der Adresse http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf selbst nachlesen. des weiteren wird dieses in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz – MuSchArbV geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/muscharbv/BJNR078210997.html 2. ähnlich wie es beim Umgang mit aggressiven Jugendlichen oder Pflegepersonen gehandhabt wird, wird die Regelung in der von Ihnen beschriebenen Situation ähnlich sein. Was hier aber die juristischen Fragen angeht, so bitte ich Sie, dass Sie dieses mit unserer Expertin, Frau Bader, in ihrem Forum besprechen. VB


schnuffeline2012

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Du kannst dich mal erkundigen nach dem Gewerbeaufsichtsamt - die sind zuständig und im Zweifelsfall kommt da jemand und schaut sich deinen Arbeitsplatz an und beurteilt ob Risiken bestehen oder was verändert werden muss....


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