Unicorn91
Hallo, Ich leide seit meiner 4 SSW unter Hyperemesis. Zur Zeit bin ich in der 9 SSW, mit Zwillingen und liege Stationär im Krankenhaus. Ich bin jetzt fast 6 Wochen krank geschrieben und würde nach den 6 Wochen ina Krankengeld fallen. Dies ist für mich unbegreiflich da ich schwanger bin und dies eine Nebenwirkung von der Schwangerschaft ist. Noch dazu bin ich Vorerkrankt an einer Nebenniereninsuffizienz. Ich arbeite in einem Krankenhaus als Krankenschwster und somit bin ich zu meinem Chef und bat ihn um ein Beschäftigungsverbot, er meinte er könne dies nicht ausstellen da er mich einfach ins Büro versetzen kann. Bei meinem Betriebsarzt war ich auch und dieser meinte das müsste die Frauenärztin ausstellen da ich wegen meinem Körperlichen Zustand nicht arbeiten kann. Ich war natürlich auch bei meiner Frauenärztin diese sagt sie darf das nicht das müsse mein Chef machen. Und so laufe ich seit bestimmt 2-3 Wichen zwischen Frauenarzt, Chef und Betriebsarzt hin und her und es kommt zu keinem Ergebnis. Ich war bei meiner Krankenkasse diese meinte das meine Frauenärztin dies ausstellen muss. Diese weigert sich und hat mich dann als ich schließlich von den ganzen Hormonen und dem Frust angefangen habe zu weinen, auch noch angeschrien uns gesagt ich soll nicht so rum heulen da gehe es ja nur um ein paar Euro. Aber es macht doch einen wesentlichen Unterschied ob man nun 100% Gehalt bekommt oder nur 60%. Ist es richtig das Schwangere wirklich nach 6 Wochen Krankengeld bekommen. Man muss so viele Sachen besorgen und dann bekommt man auch noch weniger Geld. Entschuldigen Sie für den langen Text aber ich bin mittlerweile echt ratlos und weiß nicht mehr wie das noch weiter gehen soll.
Hallo, die Beweggründe für den Wunsch nach einem Beschäftigungsverbot sind mir natürlich völlig klar. Hier geht es um das Geld. Unter spielt sicherlich für einige Frauen eine extrem große Rolle. Dessen ungeachtet gibt es eben für das Beschäftigungsverbot eine klare Grundlage. Eine dieser ist, dass dieses nicht ausgestellt werden kann, wenn Krankheitssymptome oder eine Krankheit vorliegt. In dem Fall funktioniert nur die Krankschreibung. Sie finden dieses in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben. VB
Car.78
Ja, das ist so. Ich war auch wegen Gebärmutterhalsverkürzung 6 Wochen krankgeschrieben und danach weitere 3 Wochen mit Krankengeld. Krank ist nun mal krank, da kannst Du nicht aus finanziellen Vorzügen ins BV wechseln.
Car.78
Außerdem ist Hyperemesis auch oft nur in den ersten Monaten ein Thema. Danach kannst Du ja auch wieder arbeiten und bekommst Dein Gehalt.
3wildehühner
Ein Beschäftigungsverbot erhält eine Schwangere, wenn die Art der Tätigkeit eine Gefahr für die Schwangerschaft darstellt und der Arbeitgeber keine Alternative anbieten kann, die ungefährlich ist. Du hast eine Alternative angeboten bekommen, die die Schwangerschaft nicht gefährdet. Du kannst sie aber zur Zeit nicht ausüben, weil du ja krank bist und zur Zeit arbeitsunfähig. Also muss deine Ärztin dich weiter krank schreiben und dein Arbeitgeber kann kein Berufsverbot aussprechen. Wenn es dir wieder besser geht, kannst bzw. musst du aber die Bürotätigkeit ausüben und dann erhältst du wieder dein volles Gehalt.
Felica
Solange du im Krankenhaus liegst oder später auch zuhause liegen musst kommt ein BV leider nicht in Frage. Für ein BV musst du grundsätzlich arbeitsfähig sein, was du ja nicht bist. Damit scheidet das aus und der Weg der Krankmeldung ist der richtige. Für das EG spielt das aber keine Rolle, wenn das ein kleiner Trost ist. Einfach bescheinigen das die AU und Krankengeld schwangerschaftsbedingt ist, dann wird die zeit bei der Berechnung des EG ausgeklammert. Mich wundert das dir die KK das nicht gesagt hat und dir mit der falschen Aussage auch Hoffnung geschürt hat. Dein Frauenarzt handelt aktuell leider völlig korrekt und könnte sogar in Haftung genommen werden wenn er dir doch ein BV ausstellen würde. Sobald du wieder arbeitsfähig bist, werden die Karten neu gemischt. meistens ändert sich das mit der Übelkeit ja um die 12-14te SSW.
Unicorn91
Danke für die vielen hilfreichen Antworten. Ich finde es auch merkwürdig das mich die KK da falsch beraten hat ich werde nach meinem Krankenhaus Aufenthalt nochmals hin gehen und versuchen richtige Informationen zu bekommen.
BahnerMami
Ich war ab der 24 ssw aufgrund von vorsehen krank geschrieben und dann auch im Krankengeld. Die kannst bei der Berechnung deines Elterngeldes beantragen diese Zeiträume auszuklammern. Für die Berechnung des Elterngeld werdem dann nicht die letzten 12 Monats betrachtet sondern die 12 Monate vor Krankengeld Bezug. Wenn du jedoch diesen Antrag nicht stellst wird jeder Monat mit Krankengeld gar nicht angerechnet! Lass dich in der örtlichen Stelle dazu beraten. Ich komme aus Augsburg. Hier ist es die Familienkasse.
Unicorn91
Ich wurde aus dem Krankenhaus entlassen mit dem Arztbrief bin ich zu meiner FA gegangen, in dem Brief haben die Ärzte aus der Klinik geschrieben das sie ein Beschäftigungsverbot in Betracht ziehen aufgrund meiner Vorerkrankung und dem schlechten Allgemeinzustand in dem ich in die Klinik kam. Daraufhin hat meine FA mir das Beschäftigungsverbot ausgestellt. Jetzt kann ich mich beruhigt ohne Geld Sorgen im Hintergrund auf meine Zwillingsschwangerschaft konzentrieren. Nochmals danke für die vielen Informationen letztendlich hat es ja doch funktioniert.
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