Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot durch Medikamenteneinnahme/Vorerkrankung?

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot durch Medikamenteneinnahme/Vorerkrankung?

annidawa

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Sehr geehrter Herr Bluni, ich befinde mich z.Z. in der 15 Schwangerschaftswoche, spritze auf Grund eine Faktor V Leiden Mutation (+Faktor XII) seit bekanntwerden der SS Arixtra 2,5mg. In beiden vorangegangenen Schwangerschaften hatte ich jeweils eine TVT, rechtsseitig ist ein Venenklappendefekt zurückgeblieben, d.h. das Bein ist häufiger geschwollen und muss hoch gelagert werden, zudem trage ich dauerhaft Kompressionsstrümpfe. Längeres Sitzen sollte ich vermeiden, kann ich aber in meinem Beruf oft nicht ausschliessen. In der zweiten SS hatte ich, wohl auch auf Grund der Medikamente eine teilw. Plazentaablösung und durfte gar nicht arbeiten. In der ersten SS ab der 25. Woche nicht mehr. Zudem leide ich unter einer chronischen Blasenentzündung, die durch die Schwangerschaft nicht mit Antibiotika behandelt werden kann (ressistenz gegen verträgliche Sorten) und stehe deshalb "unter Beobachtung" bei meinem Frauenarzt. Zudem ist mein Rötelschutz seit meiner letzten Schwangerschaft leider stark gesunken und nicht mehr vorhanden. Ich arbeite in vorwiegend sitzender Tätigkeit bei einem Bildungsträger mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Unterricht, Betreuungstätigkeit, Praktikumsbegleitung, praktisches Arbeiten in Großküche und Werkstatt). Ich fühle mich sehr wohl bei meinem Arbeitgeber und im Kollegenkreis, meine SS wurde positiv aufgenommen, ich habe einen unbefristeten Vertrag und zusammengefasst ganz und gar nicht das Gefühl mich in ein Beschäftigungsverbot "flüchten" zu müssen. Ich frage mich allerdings ob sich die Beschäftigung wegen o.g. Vorerkrankungen weiter ausführen sollte oder ob das Risiko für Infektionen/Verletzungen zu groß ist? Gibt es hier medizinische Gründe für ein Beschäftigungsverbot? Ich möchte meine Kollegen nicht im Stich lassen, aber der Schutz meines Kindes steht natürlich an erster Stelle. Vielen lieben Dank und mit freundlichen Grüßen


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, zwar bin ich kein Jurist, denke aber, dass das nicht geht,, denn für ein Beschäftigungsverbot darf keine Erkrankung vorliegen. Fragen Sie dazu aber auch Frau Bader, unsere Rechtsanwältin. Liebe Grüße VB


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