Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Berufsverbot bzw. Au in Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Berufsverbot bzw. Au in Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

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Ich arbeite als Krankenschwester auf einer chirurgischen Station. Wir haben sehr viele Bettlägerige Patienten, die ich z. T. allein versorgen muss. Ich muss wegen des wenigen Personals Pat allein mit Bett zu Untersuchungen etc fahren. Des Weiteren Haben wir Pat die Skelettszintis bekommen und ja eigentlich nicht in Kontakt mit Schwangeren kommen sollten, denen das aber egal ist und die überall herum laufen. Ich bin jetzt in der 6.Wo und habe Angst um mein Kind. Kann ich krank geschrieben werden oder ein Berufsverbot bekommen? Mfg Stewil


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1.für die Arzthelferin gelten in der Schwangerschaft praktisch ähnliche Vorschriften, wie für die Krankenschwester. Diese sind auch im Mutterschutzgesetz nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die Arztpraxis/Klinik sind hier insbesondere die Blutentnahmen, Patienten mit ansteckenden Krankheiten, Spritzen und evtl. das Röntgen zu nennen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html und der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/verwaltung/zuv/arbeitssicherheit/mutterschutz/nrw/mukrank.pdf finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe als Altenpflegerin in der ambulanten Pflege gearbeitet und bin seit der 15. SSW im BV. Der Betriebsarzt meinte es wäre nicht zu verantworten, das ich alleine noch Patienten versorge. Wie das auf Station aussieht weiß ich nicht, aber es gibt einge Dinge, die du Laut MuSchGesetzt nicht mehr machen darftst, und daran muß sich dein AG halten. Er hat deinen Arbeitsplatz so zu gestalten das er alle Anforderungen einhält. Mach doch mal einen Termin bei eurem Betriebsarzt, oder sprich mit deinem FA. Ein Beschäftigungsverbot währe jedenfalls besser als Krankschreiben. LG Marion


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