Mitglied inaktiv
Hallo! Ich leite alleine ein kleines Bistro, was ziehmlich anstrengend sein kann, da ich viele körperlich-anstrengende Aufgaben habe. Unter Stress stehe ich auch täglich. bin jetzt in der 20 ssw. Meine Frage: Kann ich mich schon jetzt irgendwie freistellen lassen, da es mir wirklich viel zu anstrengend und zu riskant wird? An wen muss ich mich da wenden und wie ist das dann mit der Bezahlung? LG
Liebe Sunny, dieses Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles BEschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%261224%26%26;;%26ARB%26 Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Wenn dein Job nicht den Anforderungen entspricht, die für eine Schwangere nötig sind dann muß dir ein Schonplatz gestellt werden. Tut man das nicht oder gibt es den nicht wird man meist krank geschrieben. Ich war die halbe SS krank geschrieben als ich die schwere Arbeit einer Tierpflegerin nicht mehr machen konnte. Wenn der Job zu Beschweren führt ist das um so dringlicher. Sprich mit deinem Gyn, erkläre was du tun mußt, was dir Probleme macht und dann wird der sicher entscheiden. lG Kerstin
Mitglied inaktiv
Hallo sunnywaf!Wenn deine Arbeit eine Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder des Kindes darstellt, gibt es die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbotes nach &3 des MuSchG.Dieser wird von deinem Gyn ausgestellt, dabei muß der Arbeitgeber das volle Gehalt weiterzahlen. Bei einer dauerhaften Krankschreibung bekommst du nach 6 Wo."nur" Krankengeld.Sprich mit deinem Gyn.,meine war sehr kulant, ich habe seit der 26.SSW einen Beschäftigungsverbot.
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