Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 8 SS-Woche und arbeite im Labor in einer Lackfabrik. Seit 5 Tagen weiß die Firma bescheid, sie haben es den Behörden noch nicht mitgeteilt. Ich sitze seit 3 Tagen seperat in einem Container der in der alten Versandhalle neben der Produktion steht. Ich selber schmecke nicht direkt die Lösemitteldämpfe, da ich sie schon seit Jahren gewohnt bin. Ich kann kein Fenster zum Lüften öffnen, da ich sonst die Dämpfe vom Betrieb einatmen würde. Ich habe meinen Frauenarzt erzählt wo ich arbeite und das eine Kollegin(Verkauf), die letzte Jahr schwanger war, von ihrem Arzt freigestellt wurde, wegen den Lösemitteldämpfen. Mein Arzt meinte, dass ist eine Angelegenheit vom Betrieb? Daraufhin habe ich die Betriebsärztin angerufen, die direkt für uns zuständig ist, die ist bis voraussichtlich Februar krank! Eine andere Ärztin hat mich zurückgerufen und hat gemeint, wenn ich nicht im Labor sitzte ist alles in Ordnung, aber sie kennt die Firma auch nicht, meinte sie! Also ich bin genausoweit wie am Anfang! Ich möchte auch arbeiten, ich muss nicht freigestellt werden, mir ist nur wichtig, dass nicht passieren kann. Vielleicht können Sie mir helfen, was ich weiter machen soll oder alles so in Ordnung ist? Vielen Dank!
Hallo, 1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html 2. in Ihrer Situation wenden Sie sich am besten an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt, das die Sitution sehr schnell für Sie klären wird. VB