Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

2. Schwangerschaft im Erziehungsurlaub

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: 2. Schwangerschaft im Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo! Mein Erziehungsurlaub endet Anfang September, also müsste ich wieder in die Arbeit gehen, allerdings bin ich jetzt wieder Schwanger, in der 8. SSW, der ET ist der 16.3.04. Jetzt habe ich das Problem das in meiner Firma sehr viel gemobbt wird und ich schon in meiner ersten Schwangerschaft darunter gelitten habe, da mein Beruf vom Aussterben bedroht ist und meine Firma im letzten Jahr 2000 Stellen abgebaut hat und in den nächsten zwei Jahren noch einmal 6000 Stellen abbauen will. Dazu kommt noch das meine Tochter ab September Halbtags in den Kindergarten geht, also von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr, was anderes haben wir nicht bekommen. Mein Mann arbeitet auch Vollzeit und seine Arbeitsstelle ist ca. 80 km von uns entfernt, also hätte ich da auch keine Hilfe. Ist es möglich das mein Arzt mich krank schreibt wegen der psychischen Belastung, bis jetzt will er es noch nicht da er der festen Meinung ist die dürfen mich nicht mobben also tun sie es auch nicht. Aber ich weiß es besser, es arbeitet keine Mutter mehr da die nach dem Erziehungsurlaub zurück gekommen ist und Schwangere kündigen. Ich weiß das alles von ehemaligen Mittarbeitern. Es wäre wirklich sehr schön wenn sie mir da helfen könnten, denn ich habe wirklich Angst zurück in die Firma zu gehen!


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, eine Krankschreibung ist hier aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " VB


Mitglied inaktiv

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Hallo. Dein Arzt kann ein "Beschäftigungsverbot" ausstellen !! Normalerweise bekommst Du dann sogar volles Gehalt weiter (war bei mir in der 1. SS ab der 28 .SSW so). Wie es ist wenn Du noch in Erziehungsurlaub bist weiss ich nicht!! Vielleicht nur krankschreiben ??? LG Britta (9.SSW)


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