Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wir (mein Lebensgefährte und ich) wohnen mit unserem Sohn (4Monate) in einem Haus, das mitlerweile zwangsverwaltet wird. Wir zahlen unsere Miete auch nicht mehr an den Vermieter sondern an einen Rechtsanwalt. Jetzt meine Frage, wenn das Haus schon zwangsverwaltet wird, hat mein Vermieter denn noch das Recht uns zu kündigen bzw. wie sieht es aus wenn das Haus verkauft wird und neue Mieter uns nicht wollen? Bekommen wir nur eine Frist von 3 Monaten wie bei anderen Wohnungsauflösungen ? Die Wohnung ist für den Preis super günstig und ziemlich groß, es wurde auch alles von uns renoviert (gestrichen,Teppiche verlegt usw.), haben wir da Anspruch auf eine "gleiche" Wohnung? Vielen Dank schonmal im Vorraus, hoffe Sie können mir etwas weiter helfen, habe so langsam etwas Angst und weiß nicht ob ich schonmal suchen soll. Schönen Tag noch Nadine
Hallo, es tut mir leid, aber hier geht es nur um Fragen r-u-b. Gruß, NB
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