MoLa1291
Hallo, Ich arbeite in der Behindertenhilfe als Leitung. Meine Leitungsfunktion wurde zum Teil mit einer Zulage bezuschusst. Vor der Schwangerschaft wurde angekündigt das die Struktur sich ändert und ich die Leitung abgebe und die Zulage nicht mehr erhalte. Dazu wurde jedoch kein genaues Datum veranlasst. Als ich schwanger wurde arbeitete ich immernoch als diese Leitung und erhielt die Zulage. Daraufhin ich bin ich ins sofortige Beschäftigungsverbot geschickt worden. Nun ( zwei Monate später) hat der Arbeitgeber die angesagt umstrukturierung umgesetzt und mir wurde die Zulage nicht mehr bezahlt. Ich habe jedoch keine Vertragsänderung oder sonstiges gesehen oder unterzeichnet. Für mich stellt sich nun die Frage ob ich wirklich keinen Anspruch mehr auf die Zulage habe, da ich schließlich in der Zeit als Leitung ins Beschäftigungsverbot gegangen bin.
Hallo, wesentlich ist die Frage, was vertraglich vereinbart ist und auf welcher Grundlage die Zulage gezahlt wurde. Das kann ich Ihnen auf die Ferne nicht sagen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du bekommst im BV das was ohne erhalten würdest. Da die Änderung bereits vor dem BV angekündigt wurde, sehe ich da nichts unrechtmäßiges. Du darfst im BV ja nicht besser gestellt sein.
Berlin!
Die Frage ist, ob diese "Umstrukturierung" nicht eher eine Vertragsänderung ist. Oder gar eine Änderungskündigung. Ich würde an deiner stelle mit sämtlichen Verträgen und sämtlichem Schriftverkehr zu der Sache fachlichen Rat suchen, Ansprechpartbner:in der Wahl sollte ein:e Fachanwältin für Arbeitsrecht sein.
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