opuntia
Sehr geehrte Frau Bader, in einer Kita gab es einen positiven Schnelltest bei einem Kind. Die Kita-Leitung ordnete eine Quarantäne an. Das Gesundheitsamt war nicht erreichbar. 1. Frage: Darf sie das (Bundesland Berlin)? Der PCR-Test war ebenfalls positiv. Es erfolgte eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt. Das getestete Kind war zuletzt an einem Donnerstag in der Kita. Schnelltest und PCR waren am Montag. Es gibt eine Regelung, dass als K1 gilt, wer 48 Stunden vor Symptombeginn Kontakt hatte. Das getestete Kind hätte also bis Samstag Mittag Symptome zeigen müssen. Bei asymptomatischem Verlauf hätte der Kontakt 48 Stunden vor dem positiven Test stattgefunden haben müssen. Das wäre am Wochenende gewesen, diese Möglichkeit fällt daher weg. Mein Kind musste nun als K1 in Quarantäne, ich musste nicht in Quarantäne, bin aber alleinerziehend. Ich fragte mehrmals bei der Kita-Leitung nach, wann das getestete Kind symptomatisch wurde, erhielt aber keine Antwort. Inzwischen ist die Quarantäne vorbei. Ich vermute, dass die Quarantäne zu Unrecht ausgesprochen wurde und vom Gesundheitsamt einfach "durchgewunken" wurde, weil man nicht auf das 48 Stunden-Zeitfenster geachtet hat. Ich gehe davon aus, dass ich vom Gesundheitsamt ebenfalls keine Auskunft erhalten werde. 2. Frage: Wie erfahre ich, ob mein Kind (und somit auch ich) zu Unrecht in Quarantäne war und was könnte ich dagegen tun, falls es so war? Vielen Dank!
Hallo, ich verstehe das Problem nicht. Das Kind ist positiv getestet und in Quarantäne. Dafür braucht es keine Symptome. Die KiGa-Leiterin hat keine Quarantäne ausgesprochen, sondern das Kind ausgeschlossen und auf die Quarantäne hingewiesen. Das ist korrektes Verhalten. Nach meinem Ermessen hätten Sie als unmittelbarer Kontakt mit einem Positiven auch in Quarantäne gemusst. Ansonsten können Sie über die zusätzlichen Kinder-Corona-Tage zu Hause bleiben. Liebe Grüße NB
Felica
48 Std vor positivem schnelltest wäre aber Dienstag. Nicht Samstag. Man muss als Infizierten keine Symptome haben um ansteckend zu sein. Entsprechend gilt die Regelung wenn, 48 Std vor Symptomen oder positivem Test.
MamaausM
Das Kind war am Donnerstag aber positiv.... Also Quarantäne.... Weiß nicht was daran falsch sein soll. Mein Kind war auch k1, trotz Maske und unter 15 min beim Arzt. Die haben einfach alle Patienten vom Vortag und Freitag als k1 gesetzt. Folge war, dass beide AG von uns Eltern ein Betretungsverbot ausgesprochen haben. Doof, dass ich die Blutwerte kontrolliert haben wollte.
Mamamaike
Hallo, keine Kritik, sondern eine "echte" Frage: Ich verstehe nicht ganz, warum Du dagegen vorgehen willst. Ist Dir oder Deinem Kind ein "Schaden" entstanden oder geht es Dir ums Prinzip? Aber vielleicht geht mich das auch nichts an... Viele Grüße
cube
So verstehe ich das zumindest. Dein Kind ist in Quarantäne, du aber nicht und da du AE bist, müsstest du jetzt Urlaub nehmen oder irgendeine andere Lösung finden? Das dein Kind sicherheitshalber als K1 in Quarantäne muss, ist ja nun eher nicht so sehr zu diskutieren. Daher gehe ich davon aus, dass deine eigentliche Frage bzw. Problem darauf abzielt, wie du diese Sitiuation jetzt handeln kannst als K irgendetwas, der nicht in Quarantäne muss.
MamaausM
Als Betreuer für ein k1 Kind bekommt aber diese Kindfreitage wegen corona
cube
Der Kiga regelt das halt so. Meiner Meinung nach ist es unnötig Energie auf etwas verschwenden, was du eh nicht so schnell rechtlich geklärt bekommst, dass es noch vor Ablauf der Quarantäne etwas ändert. Außerdem stehen dir als AE ja auch wegen Corona recht viele Kind-krank-Tage zu, die du genau für solche Fälle eben auch nutzen kannst/sollst. Mein Rat wäre daher eher: Kind-krank-Tage beantragen/bescheinigen lassen und sich darum kümmern, dass euch jemand mit Essen etc versorgt. Evt. kannst du dein Kind auch nach 5 Tagen frei-testen lassen - das hängt aber sicher auf von deinem BL ab bzw. ob die Kita das akzeptiert.
Tini_79
Und mein Kind hatte bisher jedes Jahr mehrfach Bronchitis und eine Lungenentzündung, manche haben 5x im Jahr Magen- Darm.etc - 40 Tage sind da schnell weg und wenn 5 unnötig waren, würde ich mich auch bedanken.
KielSprotte
Jetzt ist es doch eh gelaufen und sei doch froh, dass die Kita da reagiert und nicht auf Beamte von irgendwelchen Ämtern gewartet hat. Stelle mir gerade den umgekehrten Fall vor: Kita tut nichts und es wird ein ganzer Stadtteil "verseucht", weil ich sag jetzt Mal 12 Kinder ihre Eltern, Geschwister, Großeltern etc. anstecken, die wiederum andere Kontaktpersonen usw. Willst du jetzt auf Schmerzensgeld raus, oder was willst du erreichen?
WonderWoman
sie schreibt doch, dass die quarantäne inzwischen vorbei ist, leute! aber genau das wirft natürlich die frage auf, was jetzt noch erreicht werden soll. schadensersatz? ist denn ein schaden entstanden? welcher? soweit ich die coronaregeln kenne war die quarantäne rechtens aber ich kenne die berliner regeln nicht. aber was soll die frage jetzt noch?
Tini_79
war am Donnerstag zuvor zuletzt in der Kita - es liegen als so deutlich mehr als 48h zwischen dem letzten Kontakt und dem Test - DAS bemängelt die AP. Auch hier in Brandenburh wäre das Kind dann nicht K1, auch mein AG macht es so - 48h!
cube
1. Welche Regelung gilt? 2. tja, das ist jetzt die Frage: geht es dir darum, dass du gar keine Kind-krank-Tage hättest nehmen müssen und willst das dadurch entgangene Gehalt erstattet bekommen? das solltest du päzisieren. Denn möglicherweise hast du Recht und dein Kind musste gar nicht in Quarantäne - das heißt aber nicht automatisch, dass du die Kind-krank-Tage rückgängig machen kannst und Anspruch auf Gehalt statt Krankentagegeld hättest.
opuntia
Wenn das Kind nicht bis Samstag Mittag symptomatisch war, dann gibt es keinen Grund für eine Quarantäne, wie ich bereits geschrieben hatte. Wenn die Kita-Leitung meine Frage nicht beantwortet, dann finde ich das sehr merkwürdig. Und muss davon ausgehen, dass da jemand falsch entschieden hat und das vertuschen will. Dass das so bagatellisiert wird, ist mir unverständlich. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Von ca. 20 Kindern und deren Eltern. Da hängen Schicksale dran. Drohende Arbeitslosigkeit, bereits eingetretener Jobverlust, drohende Obdachlosigkeit. Ich musste knapp 14 Tage mit einem Kleinkind auf 16 qm verbringen. Da sollte die Entscheidung schon Hand und Fuß haben.
Dream2014
Wenn es so einschneiden war hätte man sofort gegen die Quarantäneanordnung Widerspruch einlegen müssen. Der wird dann geprüft. Wieso man da jetzt wenn alles schon gelaufen ist so ein Drama raus macht kann ich nicht verstehen. Und was gehen einen persönlich denn die restlichen Eltern mit Kindern an. Außer waren ja nur die Kinder in Quarantäne - nicht die Eltern. Was das finanzielle angeht, dafür gibt es ja die zusätzlichen Kindkranktage, da sollte man auch als Alleinerziehende mit auskommen. Die werden schließlich auch bezahlt.
MamaausM
Mein Gott mein Kind musste offiziell nur in ihrem Zimmer leben.... Werde nie verstehen, warum man erst Drama macht, wenn es vorbei ist
Felica
Scheisse aber auch das da wer meint sowas wie Datenschutz existiert auch jetzt noch. Saudumm aber auch. Wo kommen wir denn hin wenn nicht jeder alles erfährt was einen nichts angeht. Und nein, wann das Kind Symptome bekommen hat geht dich nichts an. Der Kita hat, sicherlich in Absprache mit dem GA, die Quarantäne weitergereicht und fertig. Mir absoluter Sicherheit hat der KiGa das nicht alleine beschlossen. Mir tut so manches Kind echt leid. Bei solchen Eltern.
opuntia
Was ist denn das hier für ein komischer Umgangston, @Felica? Bist du mit dem falschen Bein aufgestanden? Ich kann ja nun erst dann Widerspruch einreichen, wenn ich die Fakten kenne. Vom Gesundheitsamt erhielt ich eine Wischiwaschi-Antwort, von der Kita mehrfach gar keine. 14 Tage sind nicht viel Zeit, um das zu klären.
Ani123
Ich hatte einen positiven Schnelltest, keine Symptome, und Kollegen, die nach Verordnung des Gesundheitsamts bis zu 5 Tage zuvor mit mir zu tun hatten mussten zum Teil in Quarantäne. Allerdings erst, nachdem am nächsten Tag das positive Ergebnis vom PCR-Test da war. Symptome kamen bei mir erst Tage später. Ich musste beim Gesundheitsamt jede Person angeben mit der ich in den 5 Tagen zuvor zu tun hatte, und sei es, dass ich nur 2 Minuten zusammen mit der Person in einem Raum war. Ich musste auch angeben, welche Schutzmaßnahmen eingehalten wurden, wie z. B. war das Fenster geöffnet. Mit dem Schriftstück hat das Gesundheitsamt entschieden, wer als K1 gilt und in Quarantäne muss und das geschah am Tag wo das positive Ergebnis vom PCR-Test da war. Die Personen mussten dann 2 Wochen in Quarantäne, gesehen von dem Tag an, wo sie den letzten Kontakt zu mir hatten. Somit konnten es z. B. auch nur 10 Tage sein. Während der Zeit folgten 2 PCR-Tests und wenn beide negativ waren wurde die Quarantäne aufgehoben. Die Anordnung, wie auch Aufhebung, erfolgte telefonisch. Ein paar Tage nach der Anordnung bekam ich ein Schreiben, wo drauf stand, dass ich in Quarantäne bin. Inzwischen bin ich es nicht mehr, warte allerdings noch auf das Schreiben worin steht, wann die Quarantäne aufgehoben wurde. Die mündliche Aufhebung reicht aus um wieder arbeiten gehen zu dürfen. Hattest du während der Zeit kein Kontakt mit dem Gesundheitsamt? Die Kitaleitung kann keine Quarantäne an sich anordnen. Allerdings kann sie vorbeugend die Betreuung der Kinder ablehnen, wobei das nicht nur dein Kind betreffen wird, sondern z. B. eine ganze Gruppe oder die ganze Kita. Das Gesundheitsamt nimmt als Grundlage das, was das infizierte Kind, in dem Fall Eltern, angeben. Wenn die dein Kind als enge Bezugsperson angegeben haben und die Kriterien dafür sprechen, wird die Quarantäne ausgesprochen. Hat das Gesundheitsamt dich deshalb nicht angerufen? Hast du kein Schriftstück erhalten indem steht, dass dein Kind in Quarantäne ist? Darauf steht das Datum, wann die Quarantäne begonnen hat.
cube
Schadensersatz? Volles Gehalt statt Krankengeld? Ich verstehe dein Problem nicht wirklich und du gibst auch keine Antwort darauf. Im Verlauf hörte es sich jetzt eher so an, als wenn es dir nur darum ginge, der Kita mal ordentlich den Marsch zu blasen. Aber der Drops ist doch gelutscht. Das nächste Mal einfach selber auch genauer Hinschauen und gut is. Wie gesagt: ich denke, auch Frau Bader kann dir eine bessere Auskunft geben wenn du mal damit rausrückst, was genau du dann mit der Information anfangen willst.
opuntia
@cube, ich weiß nicht, wie die rechtlichen Möglichkeiten sind. Ich sehe aber die Verantwortung nicht bei der Kita, sondern eher beim Gesundheitsamt. Das hat letztendlich die Quarantäne festgelegt. Auch wenn ganz am Anfang die Kita eine Quarantäne aussprach.
opuntia
@Ani War das eine Mutante? Welches Bundesland war das? Gab es eine Begründung für die Abweichung von der Regel? Selbst beim RKI gibt es nur eine 48 h Regel mit 10 min Kontakt. Schriftstück von Gesundheitsamt kam per Mail über die Kita. Dort steht nur, dass der Kontakt an dem Donnerstag war. Aber nicht, wann das Kind erkrankte. Testen als asymptomatischer K1 ist in Berlin nicht vorgesehen.
opuntia
Ich gehe nicht davon aus, dass das der letzte positive Test in der Kita war. Die Zahlen sinken, die Tests nehmen aber zu. Es wird in nächster Zeit sicher ein Thema bleiben und ständige Kita-Schließungen nach sich ziehen.
Felica
Noch einmal, das Kind wird wohl Donnerstag schon erkrankt gewesen sein. Deshalb hat das GA die Quarantäne angeordnet. Wann das Kind nun genau Symptome bekommen hat geht dich nichts an. Das GA hat beschlossen das ihr im entsprechenden Zeitraum der in Frage kommt Kontakt hattet und damit Basta. Ziemlich sicher wird das Kind am Fr oder Sa Symptome bekommen haben, der Test erfolgte dann am nächsten möglichen Termin am Montag. Ich jedenfalls renne aktuell mit eibem Kinx nicht sofort zum Arzt sondern schaue erst. Am WE zum notärztlichen Dienst gehe ich nur wenn es gar nicht anders geht. So handhaben es auch die meisten Eltern welche ich kenne, gerade aktuell. Überlege einfach mal ob du Bock hättest, das das GA den ganzen KiGa über eure medizinische Akte bis ins kleinste informiert. Am besten noch ganz bis ins kleinste Detail. Passt dir das nicht, wirst du dich wohl an den Vorgesetzten im GA wenden müssen oder notfalls Klage einreichen. Evtl bekommst du dann eine Antwort auf deine Fragen.
kati1976
Die Quarantäne hat das Gesundheitsamt angeordnet und nicht die Kita. Warum willst du der Kita jetzt was? Warum sollte die Kita dir Sachen sagen die unter den Datenschutz fallen?
cube
Selbst wenn du jetzt herausfindest, dass dein Kind nicht in Quarantäne gemusst hätte - den KiGa verklagen? Das GA? Und worauf? DAS ist mir unklar. Das ganze macht doch nur Sinn, wenn du mit diesem Wissen etwas bestimmtes erreichen willst. Und das lese ich halt nicht heraus. Es gibt ganz viele Dinge, die einen ärgern und wo man meint, dass dies doch hätte anders laufen müssen - und dennoch erreicht man damit im Nachhinein nichts mehr. Also wozu willst du diesen Aufwand betreiben?
Mitglied inaktiv
1. In unserem Landkreis darf/muss die Schule/der Kindergarten die Quarantäne im Namen des GAs anordnen, hier gibt es eine Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt und den (staatlichen) Trägern. Denke, das hängt nicht vom BL ab sondern vom GA/Landkreis und den geltenden Vereinbarungen. 2. Aufgrund Datenschutz wirst Du nicht erfahren, ob das Kind und welche Symptome das Kind wann hatten, Du kannst höchstens die Mutter fragen, wenn es Dich interessiert. Wenn Dein Kind in Quarantäne musste, würde ich aber davon ausgehen, dass das positive Kind am Freitag (abend?) ein Symptom hatte. Kopfschmerz, Fieber, vl. Durchfall (bei Kindern). Meiner Erfahrung nach "trickst" das GA eher in die andere Richtung, je mehr Leute in Q geschickt werden müssen, umso mehr Arbeit. Dementsprechend wurde hier "Kopfschmerz" schon als Symptom negiert und erst das Fieber als Symptom gezählt - 30 Leute weniger in Quarantäne. Du müsstest also beweisen, dass das Kind keine Symptome hatte oder erst am Sonntag. Denke, das ist rechtlich nicht umsetzbar, höchstens Du hättest die Mutter "als Zeuge" auf Deiner Seite .
opuntia
Vielen Dank, ich versuche es nochmal zu erklären. 1. Das getestete Kind ist NICHT mein Kind. Ich hatte auch keinen Kontakt zu dem Kind. 2. Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder asymptomatisch oder mit Symptomen. Asymptomatisch kommt aber vom Zeitabstand überhaupt nicht hin, weil der Kita-Kontakt an einem Donnerstag war und der positive Test am darauffolgenden Montag. Als Kontaktperson 1 zählen nur Kontakte 48 Stunden rückwirkend ab Montag. BLEIBT also nur ein symptomatischer Verlauf. 3. Doch, die Kita-Leitung hat nach dem positiven Schnelltest eine Quarantäne für die gesamte Kita ausgesprochen (es gibt nur eine große Gruppe). Erst 3 Tage später nach dem PCR-Test wurde eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet. Die Kita-Leitung konnte auf keine Quarantäne hinweisen, weil das Gesundheitsamt zu Beginn noch gar keine angeordnet hat. Sie hat sie selbst ausgesprochen. Und hier war meine Frage, ob sie das darf. 4. In meinem Bundesland gilt 14 Tage Quarantäne nur für Kontaktpersonen 1 (also nur für die Kita-Kinder, aber nicht für alle deren Haushaltsangehörige). Als Alleinerziehende ist es aber eigentlich wurscht, weil ich ja de facto eh in Quarantäne war. 5. Mit geht es eigentlich eher darum, was ich nun in solch einer Situation in Zukunft mache, wenn ich der Ansicht bin, dass die Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, Der nächste positive Schnelltest kommt bestimmt und wenn das jetzt alle paar Tage oder Wochen passiert, wird es problematisch...Außerdem geht es um das Thema Grundrechte, da sollte man schon drauf achten, dass man diese nur dann einschränkt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Grüße