Ausa2219
Guten Tag Frau Bader, in unserer Nachbarschaft spielen besonders viele Kinder im gemeinsamen Hof. Ein Pärchen (sind mittlerweile ausgezogen) hat das jedes Mal gestört, sogar so sehr, dass die Polizei gerufen wurde. Wir Bewohner haben uns dafür eingesetzt, dass die Kinder weiterhin spielen dürfen daraufhin gab es ein Rundschreiben an alle Mieter. Die Kinder haben das Recht im gemeinsamen Hof weiterhin zu spielen. Leider eskalierte letztes Jahr die Situation mit einer Nachbarin und dem Pärchen so sehr ( sohn wurde vom pärchen beleidigt) , dass dies nun vor Gericht geht. Ich war jedoch nicht dabei als dies passierte und die Nachbarin bat mich um eine Zeugenaussage womit ich natürlich nicht einverstanden bin. Darf sie mich einfach so vor Gericht zur Aussage bringen? Ich bin über ihr Vorhaben und die Idee total verärgert und wollte fragen wie das in der Regel läuft? Danke im Vorraus Liebe Grüße
Hallo, benennen kann man erst einmal jeden. Der muss dann auch erscheinen. Wenn Sie dann nichts sagen können, können Sie nichts sagen. Aber fragen muss die Nachbarin Sie nicht. Liebe Grüße NB
mamavonbaby
Wenn du vom Gericht als Zeugin geladen wirst, dann musst du da schon hingehen. Dort kannst du dann natürlich agen, dass du zur sache nichts beizutragen hast, lügen darfst du allerdings nicht. Du bekommst als Zeugin Verdienstausfall und Fahrgeld erstattet.
netteKlarinette
Wenn die Nachbarin um eine Zeugenaussage bittet darfst du selbstverständlich ablehnen und betonen, dass du eh bei dem Vorfall nichts gesehen oder gehört hast. Wenn das Gericht aber eine Zeugenaussage möchte weil sie dich trotzdem benennt musste du selbstverständlich hingehen und wahrheitsgemäß antworten. Kann sein dass die auch allgemeines wissen wollen (Verhältnis etc.) wenn du zum Vorfall nix sagen kannst.
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