Die Firma bei der ich beschäftigt war bot mir am 1.07.2000 einen Zeitvertrag an. Dieser wurde dann aber vorzeitig gekündigt, wegen Schwierigkeiten der Filiale. Am 1.03.2001 bekam ich von der gleichen Firma einen neuen Zeitvertrag.Der lief bis zur Geburt meiner Tochter. Jetzt habe ich den § 14 Abs.2 TzBfG gefunden. Verstehe ich das richtig, das mir mein zweiter Zeitvertrag irrtümlich angeboten wurde (Anschlussverbot) und es hätte eigentlich ein normaler Arbeitsvertrag sein müssen? Vielen Dank im Vorraus Dagmar