Mitglied inaktiv
Guten Tag Fr. Bader! Mein Problem ist folgendes! Seit nun fast 3 Jahren lebe ich jetzt in meiner jetztigen Wohnung und beziehe seitdem Sozialhilfe da ich alleinerziehend bin seit dem. Nun möchte ich in einer anderen Wohnung ziehen aber ich weiss nicht ob das Sozialamt mir das verweigern kann. Im überigen wohne ich in Lünen und möchte auch in dieser Stadt wohnen bleiben. Nur halt nicht mehr in dieser Wohnung da es einige Mängel gibt die der Vermieter nicht behebt wie z.B. Heizung funktioniert nicht richtig oder Fliesen gehen kaputt die nicht repariert werden, die Fenster sind nicht ganz dicht. Da ich im dritten Stock wohne kann ich auch von meiner Wohnung aus auf dem Dachboden wo es schon 3 Mal letztes Jahr im Sommer geknallt hatte und dort einiges runtergekommen ist dies hat der Vermieter auch bis jetzt nicht behoben. Wohlgemerkt habe ich ihn ein paar mal darauf hingewiesen aber es tut sich nichts! Meine Frage ist kann ich einfach so umziehen? Was muss ich beachten wegen dem Sozialamt? Was ist mit Maklergebüren bezahlt dies das Sozialamt oder wie kann man das regeln?Können die sich quer stellen so das ich nicht umziehen darf einfach so? Was steht mir vom Sozialamt zu wenn ich dann wirklich umziehe? Ich bedanke mich schon mal herzlichst im vorraus! LG Deltain
Hallo, http://www.sozialhilfe-online.de/Leitfaden/umzug.htm Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, du kannst ja mal bei dem Sozialamt den Fall schildern und nachfragen.Du mußt ja eh nachfragen wieviel Quatratmeter euch zustehen und wie hoch die miete sein darf.Ich weiß von mir das wenn die wohnung zu groß wäre das sozialamt die miete nicht übernimmt auch wenn sie billiger wäre.Also frage einfach deinen Sachbearbeiter(in).
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